Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Roitzsch der Stadt Sandersdorf-Brehna
Der Stadtrat von Sandersdorf-Brehna hat am 21.06.2012 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Sachlichen Teiländerung der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes um die Gemarkungen Glebitzsch und Roitzsch der Stadt Sandersdorf-Brehna in der Gemarkung Roitzsch mit Stand Juni 2012 gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 (2) BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Bereiche der 1. Sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Roitzsch sind beiliegend zur Bekanntmachung dargestellt.
Der Entwurf der 1. Sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sandersdorf-Brehna in der Gemarkung Roitzsch (Stand: Juni 2012) wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 16. Juli 2012 bis einschließlich 17. August 2012 während der Dienstzeiten
Montag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2 in 06792 Sandersdorf-Brehna im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung, Zimmer 24 zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zur geplanten Teiländerung des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Sandersdorf-Brehna, den 29.06.2012
gez. Grabner
Bürgermeister (Siegel)
Der Entwurf der 1. Sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sandersdorf-Brehna in der Gemarkung Roitzsch (Stand: Juni 2012) wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 16. Juli 2012 bis einschließlich 17. August 2012 während der Dienstzeiten
Montag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2 in 06792 Sandersdorf-Brehna im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung, Zimmer 24 zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zur geplanten Teiländerung des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Sandersdorf-Brehna, den 29.06.2012
gez. Grabner
Bürgermeister (Siegel)
Hortbetreuung in der Stadt Sandersdorf-Brehna
Hier finden Sie eine Auflistung mit alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Betreuungseinrichtungen.
| Einrichtung | Anschrift |
|---|---|
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Grundschule "Pestalozzi" - Außenstelle Hort Mehr Informationen |
Telefon:
034954 34165
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 06:00 - 08:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr. In den Ferien ist der Hort täglich von 06:00 - 17:00 Uhr geöffnet. |
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Grundschule Sandersdorf - Außenstelle Hort Mehr Informationen |
Telefon:
03493 823634
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Grundschule Zscherndorf - Außenstelle Hort Mehr Informationen |
Telefon:
03493 88175
|






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