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Öffentliche Bekanntmachung
Wahl zum Vorschlagsverfahren der/des ehrenamtlichen Ortswehrleiterin/s und seiner/m Stellvertreter/in der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Ortsfeuerwehr Glebitzsch

Am Dienstag, dem 04.03.2025 findet in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr im

Feuerwehrgerätehaus der Ortsfeuerwehr Glebitzsch
Thomas-Müntzer-Straße 12 b
06794 Sandersdorf-Brehna OT Glebitzsch

die Wahl zum Vorschlagsverfahren des/der ehrenamtlichen Ortswehrleiterin/s und seiner/m Stellvertreter/in der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Ortsfeuerwehr Glebitzsch statt.

Der/die Ortswehrleiter/in und sein/e Stellvertreter/in ist gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalts für die Dauer von sechs Jahren in dem Amt einzusetzen. Er hat hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und ist durch den Träger der Feuerwehr für diesen Zeitraum in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Zum Ehrenbeamten der Feuerwehr darf nur berufen werden, wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Neben der Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Ortsfeuerwehr Glebitzsch und den beamtenrechtlichen Voraussetzungen sind nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) nachfolgende Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zu erbringen:

  • die abgeschlossene Ausbildung zum „Gruppenführer“,
  • die Funktionsübertragung zum „Gruppenführer“
  • eine Mindestdienstzeit in der Funktion „Gruppenführer“ von einem Jahr und
  • der abgeschlossene Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“.

Wahlvorschläge für die Besetzung der Funktion der/des ehrenamtlichen Ortswehrleiterin/s und seiner/m Stellvertreter/in der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Ortsfeuerwehr Glebitzsch sind bis zum 11.02.2025, 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna OT Sandersdorf schriftlich einzureichen. Wahlvorschläge können von allen Mitgliedern des Einsatzdienstes der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Ortsfeuerwehr Glebitzsch eingereicht werden.

Als Wahlleiterin des Vorschlagsverfahrens wird benannt:

Frau Elisabeth Schäpe
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna OT Sandersdorf

Wahlberechtigt sind ausschließlich die im Einsatzdienst tätigen Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Ortsfeuerwehr Glebitzsch unter Vorlage eines gültigen Feuerwehrdienstausweises sowie einem Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass). Für das Vorschlagsverfahren wird ein Wählerverzeichnis geführt.  

In der Zeit vom 18.02.2025 bis 04.03.2025 kann durch Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder per E-Mail in der Zeit vom 18.02.2025 bis 04.03.2025 um 09:00 Uhr angefordert werden.

Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchte, hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Briefwahlunterlagen bis spätesten den 04.03.2025 um 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Stadt Sandersdorf-Brehna OT Sandersdorf oder in folgenden Briefkästen vorliegen:

  • Briefkasten am Rathaus Sandersdorf, OT Sandersdorf, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna.

Während des Zeitraums der Briefwahl hat auch jede/r Wahlberechtigte die Möglichkeit ihre/seine Stimme per Briefwahl im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna OT Sandersdorf während den Öffnungszeiten abzugeben.

Die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt am 04.03.2025 ab 19:00 Uhr im

Feuerwehrgerätehaus der Ortsfeuerwehr Glebitzsch
Thomas-Müntzer-Straße 12 b
06794 Sandersdorf-Brehna OT Glebitzsch.

Im Anschluss wird das Ergebnis des Vorschlagsverfahrens bekannt gegeben.


Ordnungsverwaltung
Stadt Sandersdorf-Brehna