Öffentliche BekanntmachungWahl zum Vorschlagsverfahren der/des ehrenamtlichen stellvertretenden Ortswehrleiterin/s der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Ortsfeuerwehr Heideloh
Am Freitag, dem 07.03.2025 findet in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr im
Feuerwehrgerätehaus der Ortsfeuerwehr Heideloh
Thälmannplatz 8 a
06792 Sandersdorf-Brehna OT Heideloh
die Wahl zum Vorschlagsverfahren des/der ehrenamtlichen stellvertretenden Ortswehrleiterin/s der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Ortsfeuerwehr Heideloh statt.
Der/die stellvertretende Ortswehrleiter/in ist gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalts für die Dauer von sechs Jahren in dem Amt einzusetzen. Er/Sie hat hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und ist durch den Träger der Feuerwehr für diesen Zeitraum in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Zum Ehrenbeamten der Feuerwehr darf nur berufen werden, wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Neben der Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Ortsfeuerwehr Heideloh und den beamtenrechtlichen Voraussetzungen sind nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) nachfolgende Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zu erbringen:
- die abgeschlossene Ausbildung zum „Gruppenführer“,
- die Funktionsübertragung zum „Gruppenführer“
- eine Mindestdienstzeit in der Funktion „Gruppenführer“ von einem Jahr und
- der abgeschlossene Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“.
Wahlvorschläge für die Besetzung der Funktion der/des ehrenamtlichen stellvertretenden Ortswehrleiterin/s der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Ortsfeuerwehr Heideloh sind bis zum 14.02.2025, 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna OT Sandersdorf schriftlich einzureichen. Wahlvorschläge können von allen Mitgliedern des Einsatzdienstes der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Ortsfeuerwehr Heideloh eingereicht werden.
Als Wahlleiterin des Vorschlagsverfahrens wird benannt:
Frau Jana Pratsch
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna OT Sandersdorf
Wahlberechtigt sind ausschließlich die im Einsatzdienst tätigen Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Ortsfeuerwehr Heideloh unter Vorlage eines gültigen Feuerwehrdienstausweises sowie einem Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass). Für das Vorschlagsverfahren wird ein Wählerverzeichnis geführt.
In der Zeit vom 21.02.2025 bis 07.03.2025 kann durch Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder per E-Mail in der Zeit vom 21.02.2025 bis 07.03.2025 um 09:00 Uhr angefordert werden.
Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchte, hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Briefwahlunterlagen bis spätesten den 07.03.2025 um 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Stadt Sandersdorf-Brehna OT Sandersdorf vorliegen.
Während des Zeitraums der Briefwahl hat auch jede/r Wahlberechtigte die Möglichkeit ihre/seine Stimme per Briefwahl im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna OT Sandersdorf während den Öffnungszeiten abzugeben.
Die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt am 07.03.2025 ab 19:00 Uhr im
Feuerwehrgerätehaus der Ortsfeuerwehr Heideloh
Thälmannplatz 8 a
06792 Sandersdorf-Brehna OT Heideloh.
Im Anschluss wird das Ergebnis des Vorschlagsverfahrens bekannt gegeben.
Ordnungsverwaltung
Stadt Sandersdorf-Brehna