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Aktuell zum Weltumwelttag am 5. Juni: Gute Nachrichten aus Sandersdorf-Brehna: Teilerfolg für die Bemühungen um bessere Vorsorge hinsichtlich der Deponielandschaft in der Ortslage Roitzsch, Stadt Sandersdorf-Brehna

Bereits seit vielen Jahren setzt sich die Stadt Sandersdorf-Brehna dafür ein, eine bessere Umweltvorsorge für die Hochmülllandschaft in der Ortslage Roitzsch zu erreichen und deren weitere Ausdehnung zu verhindern. In Kooperation mit dem BUND Sachsen- Anhalt e.V. (BUND) konnten bereits einige wichtige Teilerfolge erzielt werden, die zuletzt am 15.05.2025 zwischen Vertretern der Stadt Sandersdorf-Brehna und des BUND Sachsen-Anhalt in Sandersdorf erörtert wurden.

Die Mitstreitenden sind erfreut, dass es den beiden von der Stadt beauftragten Gutachtern, Herr Dr. Otto Heimbucher (Diplomgeologe) und Herr Prof. Dr. Ing. Holger Mansel (Sachverständiger für Montanhydrologie) offenbar gelungen ist, im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses und des Wirtschaftsausschusses des Landtages am 13.11.2024 die Bedenken der Stadt hinsichtlich der Setzungs- und Grundwassersituation an der bestehenden Deponie DK II fachlich zu unterlegen

Ausweislich des öffentlichen Protokolls hat Staatssekretär Dr. Steffen Eichner (MWU) eingeräumt, dass der Deponiebetreiber für die bestehende Deponie DK II eine Messmethode angewandt hat, die für die entsprechende Deponieklasse nicht geeignet gewesen sei.

Hieraus habe die zuständige Genehmigungsbehörde zwei Schlussfolgerungen formuliert.

  1. Um die Mängel bei der Sickerwassererfassung in den verrohrten Rigolen abzustellen, seien die lokalen Gefälle entsprechend einzurichten.
  2. Des Weiteren sei die Messmethode des Betreibers auf die im Gutachten vorgeschlagene Methode umzustellen.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden Unklarheiten hinsichtlich der Setzungs- und Grundwassersituation an der bestehenden Deponie DK II hat die Stadt Sandersdorf-Brehna gemeinsam mit dem BUND zuletzt gegenüber dem LVWA ein „prozessorientiertes Grundwassermonitoring“ beantragt.

Dazu Bürgermeisterin Steffi Syska:
„Die Schwierigkeit bei der bestehenden DK II besteht vor allem darin, dass hier eine Deponie auf einer ehemaligen „wilden Kippe“ und damit auf sehr inhomogenem Untergrund genehmigt wurde. Wie es unter den Müllbergen tatsächlich aussieht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt mit verhältnismäßigen Mitteln letztlich nicht mehr herausfinden. Vielmehr wird jetzt nur noch der Eintritt eines Schadensfalles, der z.B. an den Grundwassermessstationen ablesbar ist, Auskunft darüber geben, ob die Deponie Schadstoffe ins Grundwasser einträgt oder nicht. In dieser Situation fordern wir von den zuständigen Behörden, dass die notwendige Vorsorge betrieben wird und auf Kosten des Betreibers ein prozessorientiertes Monitoring eingerichtet wird, das die Entwicklung des Standortes überwacht und zugleich Maßnahmen entwickelt, die in einem etwaigen Schadensfall dann rasch umgesetzt werden können.“

Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND, ergänzt:
„Wir sind zuversichtlich, dass das Landesverwaltungsamt ebenso wie wir das Erfordernis sieht, den Standort der bestehenden DK II einem strengen Monitoring zu unterwerfen. Unabhängig davon setzen wir uns im laufenden Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer weiteren Deponie der Klasse DK0/I gemeinsam mit der Stadt dafür ein, dass der Standort diesmal entsprechend aller technischen und rechtlichen Vorgaben intensiv erkundet wird.“

Die Stadt Sandersdorf-Brehna, gestützt durch den einheitlichen politischen Rückhalt aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen, hat diese Forderung gemeinsam mit dem BUND im laufenden Planfeststellungsverfahren für die neue Deponie am Standort bereits eingebracht. Seit der Erörterung der mehr als 800 Einwendungen aus der Bevölkerung gegen die Errichtung einer solchen neuen Deponie im Jahr 2022 hat das Verfahren allerdings keinen Fortschritt erfahren.

Die Stadt Sandersdorf-Brehna arbeitet überdies mit der Bürgerinitiative (BI) Pro Roitzsch zusammen, die vor allem die Frage der Standsicherheit der B 100 zwischen Bitterfeld und Roitzsch kritisch hinterfragt. Eine Petition der BI Roitzsch zur "Standsicherheit der B 100 zwischen Bitterfeld und Roitzsch", die am 13.12.2024 im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales des Landtages beraten wurde, war teilweise erfolgreich. Nunmehr soll das zuständige Ministerium eine Zuständigkeit des Landes erarbeiten für den Fall, dass der Verein "Südufer" seine Pumpleistungen einstellen sollte. Zudem soll das LAGB künftig regelmäßig die Messergebnisse der Pegelmessungen im Umfeld des Roitzscher Sees in Jahresberichten den Eigentümern des Dammes und der Landesstraßenbaubehörde zur Verfügung stellen und die Landesstraßenbaubehörde hat bei den regelmäßig stattfindenden Streckenkontrollen ein besonderes Augenmerk auf den Streckenabschnitt der B 100 zu legen.

Zum Weltumwelttag sind sich alle Mitstreitenden einig:

Der Schutz der Umwelt in Roitzsch erfordert es weiterhin, mit besonderem Augenmerk und langem Durchhaltevermögen in dieser Sache aktiv zu bleiben. Zu diesem Zweck arbeiten die Stadt Sandersdorf-Brehna, der BUND und die BI Pro Roitzsch weiterhin zusammen, um mit rechtlicher und fachlicher Expertise zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger eine langfristige Sicherheit der bestehenden DK II zu gewährleisten und eine Ausweitung der Abfallentsorgung am Standort in Form einer weiteren Deponie zu verhindern.

Hintergrund:

Seit dem Jahr 2009 existiert in der Stadt Sandersdorf-Brehna eine Hochmülldeponie in der Ortslage Roitzsch, die für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger spürbare Auswirkungen auf die Lebensqualität hat. Lärmbelästigungen, Staubemissionen und erhöhte Verkehrsbelastung bereiten der Einwohnerschaft mindestens ebenso Sorgen wie die Frage der Standsicherheit der Deponie und der Basisabdichtung zum Grundwasserspiegel. Das Gelände bzw. Areal der vom Landesverwaltungsamt genehmigten Hochmülldeponie der Deponieklasse DK II und der in der Antrags- bzw. Genehmigungsphase befindlichen Hochmülldeponien der Klassen DK I und DK 0 liegt auf einem vom Braunkohlenbergbau mit Abraummassen verfüllten, ehemaligen Tagebaurestloch der Grube „Freiheit III“. Die Konsolidierungsphase (Eigensetzung) des inhomogenen, aus gemischt- bindigen Böden (Geschiebemergel, Schluffe, Tonne, Sande und Kiese) bestehenden, anthropogen geschaffenen Kippenkörpers ist noch nicht abgeschlossen und wird nach Einschätzung der Fachgutachter der Stadt durch die Auflast der bereits wachsenden DK II in Form von Sackungen und Kriechsetzungen im Kippenkörper verstärkt. Bedingt durch den inhomogenen Kippenaufbau führen Grundwasserwiederanstieg, Versickerung und Infiltration von Niederschlagswasser zur Ausbildung von schwebenden Grundwasserhorizonten. Diese begünstigen den Sackungsprozess. Dadurch bedingt, kann sich keine einheitliche Grundwasseroberfläche unter dem Deponiekörper ausbilden.