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Bauarbeiten geplant? - Anträge für Container und Baugerüste rechtzeitig stellen! Neue Regelung ab 01.01.2026!

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Grünflächen, etc.) in Anspruch nehmen wollen, um Container, Rüstungen, Bauzäune oder Bauwagen aufzustellen und/oder Baumaterial zu lagern o. ä., benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt sowie nach § 46 (1) Abs. 1 Ziff. 8 StVO eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

In den vergangenen Jahren wurde die Sondernutzungserlaubnis durch die Kommune erteilt, die Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld war ausgesetzt. Ab diesem Jahr werden die Bescheide wieder durch den hierfür zuständigen Landkreis Anhalt-Bitterfeld, untere Straßenverkehrsbehörde erstellt.

Was ändert sich für Sie?

Die Antragstellung erfolgt wie bisher bei der Stadt Sandersdorf-Brehna. Diese prüft den Antrag im Zuge der zu erteilenden Sondernutzungserlaubnis und leitet den Antrag sodann an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld weiter. Hier wird dann die entsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1) Abs. 1 Ziff. 8 StVO inklusive der Sondernutzungserlaubnis erteilt. Das heißt, Sie bekommen einen Bescheid vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld, welcher sowohl die Sondernutzungserlaubnis als auch die Ausnahmegenehmigung beinhaltet. Da die Prüfung, Übermittlung und erneute Prüfung einen längeren Zeitraum beansprucht, beachten Sie bitte die, dass die Anträge ca. 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Sandersdorf-Brehna eingereicht werden und geben Sie eine Möglichkeit zur digitalen Übermittlung (E-Mail-/ Fax-Adresse) an.

Das zu verwendende Antragsformular erhalten Sie in der Ordnungsverwaltung der Stadt Sandersdorf-Brehna oder auf unserer Website. Hier kommen Sie direkt zum Antrag: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für die Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund (§32 StVO) in Verbindung mit der Satzung über Sondernutzungserlaubnisse in der jeweils gültigen Fassung.

Ihr Ansprechpartner in der Verwaltung ist Frau Prautzsch. Sie erreichen sie telefonisch unter 03493 801-552 oder per E-Mail an christiana.prautzsch@sandersdorf-brehna.de.

Ordnungsverwaltung