Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 17.01.2022 bis 27.01.2022 im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, in 06792 Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, Haus 2, Zimmer 3 zu den nachfolgenden Öffnungszeiten öffentlich aus:
Montag |
9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag |
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag |
9:00 - 12:00 Uhr |
Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Nach § 146 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes hat die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss über die Haushaltssatzung nicht beanstandet.
Entsprechend des § 130 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes erfolgt die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht vom 17.01.2022 bis 27.01.2022 im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Haus 2, Zimmer 3 zu den o. g. Öffnungszeiten.
Sandersdorf-Brehna, den 14.01.2022
Syska
Bürgermeisterin