Reguläre Wahlperiode / Amtszeit: 7 Jahre
Wer darf sich zur Wahl aufstellen lassen?
Deutsche (Art. 116 GG) oder Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, solange nicht ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt
wer mindestens seit 3 Monaten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wohnt (Hauptwohnung)
wer am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat
Wer darf wählen?
alle Einwohner des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Deutsche (Art. 116 GG) oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
wer seit mindestens 3 Monaten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wohnt (Hauptwohnung)
Wie wird gewählt?
allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim
jeder wahlberechtigte Bürger des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat in seinem Wahlbereich 1 Stimme
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, d.h. der Kandidat, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint, wird Landrat