Reguläre Wahlperiode / Amtszeit: 5 Jahre, endet mit der des Ortschaftsrates
Wer darf sich zur Wahl aufstellen lassen?
die gewählten Ortschaftsratsmitglieder
Deutsche (Art. 116 GG) oder Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten
wer mindestens seit 3 Monaten in der betreffenden Ortschaft der Stadt Sandersdorf-Brehna wohnt (Hauptwohnung)
wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat
Wer darf wählen?
die Ortschaftsratsmitglieder
Wie wird gewählt?
allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim
jedes wahlberechtigte Ortschaftsratsmitglied hat in dem Ortschaftsrat, dem er angehört, 1 Stimme
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, d.h. der Kandidat der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint wird Ortsbürgermeister