Der Aktionsplan der Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna besteht aus mehreren Handlungsfeldern, welche mehrere Maßnahmen umfassen. Ziel dabei ist es, die Stadt barrierefreier zu gestalten. In dem Aktionsplan werden die Fristen sowie die Veranrwortlichkeiten der einzelnen Maßnahmen festgelegt.
Die 8 Handlungsfelder in dem Aktionsplan sind:
- Kinder, Jugendliche, Bildung
- Kultur, Freizeit, Sport
- Arbeit & Beschäftigung
- Bauen, Wohnen, Mobilität
- Kommunikation & Information
- Bewusstseinsbildung
- Politische Teilhabe & Interessenvertretung
Ein Überblick über die Maßnahmen der einzelnen Handlungsfelder ist in nachfolgender Tabelle einsehbar.
Handlungsfeld |
Maßnahmen |
Handlungsfeld 1 |
- Inklusive und barrierefreie Gestaltung eines Hortes, einer Kita & einer Schule - Regelmäßige inklusionsorientierte Fortbildungen und Informationen für Mitarbeiter*innen in Kitas, Horte, Schulen - Regelmäßige Projekttage zum Thema Inklusion in Schulen Handlungsfeld 2 - Barrierefreies Mehr-Generationen-Haus - Barrierefreie Umgestaltung der Zugänge zu Sportstätten - Bereitstellung von Literatur in Leichter Sprache und in einfacher Sprache in mind. einer Bibliothek - Barrierefreier Zugang zu Bibliotheken - Barrierefreier Zugang zu öffentlichen Parkanlagen - Gestaltung eines behindertengerechten Spielplatzes - Aufstellen weiterer Bänke im Stadtgebiet - Bau einer behindertengerechten Toilette im Stadtgebiet - Sicherstellung von barrierefreien Zugängen zu öffentlichen Veranstaltungen der Stadt - Regelmäßige Durchführung von inklusiven Sportveranstaltungen |
Handlungsfeld 3 |
- Sensibilisierung der regionalen Unternehmen für Integrationschancen von Menschen mit Behinderungen und den Abbau von Vorurteilen - Bedarfsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze |
Handlungsfeld 4 |
- Entwicklung eines Umsetzungsplanes zur barrierefreien Umgestaltung aller stadteigenen Gebäude - Barrierefreier Zugang zu Friedhöfen - Motivation der regionalen Wohngesellschaften zur Etablierung von Wohnformen für Menschen mit Behinderung - Regelmäßige Ortsbegehungen in den einzelnen Gemeinden zur Feststellung und Eliminierung von baulichen Barrieren - Barrierefreie Gestaltung von Gehwegen und Straßenübergängen - Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Amtsblatt über die Verfügbarkeit von Behindertenparkplätze - Barrierefreie Gestaltung von Haltestellen |
Handlungsfeld 5 |
- Barrierefreie Gestaltung der städtische Webauftritte - Bereitstellung von Informationen für Menschen mit Beeinträchtigung auf der städtischen Website in Leichter Sprache - Einspeisung rollstuhlgerechter öffentlicher Gebäude in Sandersdorf-Brehna auf der Website wheelmap.com - Veröffentlichung des Aktionsplanes auf der Homepage der Stadtverwaltung - Gestaltung einer barrierefreien Orientierung in öffentlich zugänglichen Gebäuden - Bereitstellung barrierefreie Dokumenten - Erstellung eines Sozial- und Gesundheitswegweisers |
Handlungsfeld 6 |
- Beteiligung bzw. Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktionen zum Thema Menschen mit Behinderung - Regelmäßige Durchführung von Begegnungsfesten in Kindertagesstätten - Jährliche Organisation von Veranstaltungen bezüglich der Woche des Sehens |
Handlungsfeld 7 |
- Weiterführung des Netzwerkes „Inklusion“ in Sandersdorf-Brehna - Unterstützung bei der Bildung bzw. Organisation von Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung - Schaffung barrierefreier Wahllokale im gesamten Stadtgebiet, Ermöglichung barrierefreier Wahlen |
Die einzelnen Maßnahmen werden im Netzwerk „Inklusion“ besprochen. Die Verantwortlichkeiten und die Fristen werden mit allen Fachbereichsleiter*innen der Stadtverwaltung festgelegt. Nach Fertigstellung des Aktionsplans, wird dieser dem Stadtrat vorgelegt und die Maßnahmen werden verpflichtend bestimmt.