Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna - Einwohnermelde- und Passwesen
Öffnungszeiten
Montag: nur nach Terminvereinbarung (09:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr)
Dienstag: nur nach Terminvereinbarung (09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr)
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 13:00–16:00 Uhr
Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Bahnhofstraße 2
06792Sandersdorf-Brehna
Kontakt
- Telefon:
- 03493 801 0
- Fax:
- 03493 801 42
- E-Mail:
- info [at] sandersdorf-brehna.de
- Web:
- https://www.sandersdorf-brehna.de
Mitarbeitende
HerrGolz
- Telefon:
- 03493 801-19
- Fax:
- 03493 801-62
- E-Mail:
- marcel.golz [at] sandersdorf-brehna.de
- Raum:
- 7 Haus II
FrauKirchner
- Telefon:
- 03493 801-20
- Fax:
- 03493 801-61
- E-Mail:
- corina.kirchner [at] sandersdorf-brehna.de
- Raum:
- 06 Haus II
Formulare
Personalausweis Verlust melden
Leistungsbeschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Verfahrensablauf
Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt