Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna - Standesamt
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
06792Sandersdorf-Brehna
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Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland
Leistungsbeschreibung
Sterbefälle von Deutschen im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden.
Antragsberechtigt sind:
- die Eltern der oder des Verstorbenen,
- die Kinder,
- der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin,
- jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann,
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.
Voraussetzungen
Die oder der Verstorbene:
- hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder
- war asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder ausländischer Flüchtling und hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung – gegebenenfalls mit Beglaubigungen
- Nachweise des Familienstandes der oder des Verstorbenen (z.B. Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
- bei Eingebürgerten zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen zusätzlich:
- Nachweis des Sonderstatus
Es können weitere Unterlagen verlangt werden. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
für die Beurkundung
Gebühr
für die Sterbeurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt