Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen nicht mehr zum Grenzübertritt.
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei den zuständigen Passbehörden zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen -je nach Reiseziel- Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis zur Verfügung.
Zur Beantragung der Reisedokumente für Kinder ist folgendes vorzulegen bzw. zu beachten:
Unabhängig vom Kindesalter, muss das Kind, für welches ein Personaldokument erstellt / beantragt werden soll, zur Antragstellung persönlich vorstellig werden.
KINDERREISEPASS (1 Jahr gültig; maximale Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
- Geburtsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild, welches nicht älter als ein halbes Jahr ist
- 13,00 Euro
- beide Elternteile oder ein Elternteil mit der Vollmacht des anderen Elternteils, dass dieser das Einverständnis zur Ausstellung
eines Kinderreisepasses für das Kind gibt sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zwecks Unterschriftenabgleich
- ist kein beiderseitiges Sorgerecht erklärt wurden, ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen
- kann vor Ablauf der Gültigkeit aktualisiert bzw. verlängert werden
REISEPASS (sechs Jahre gültig)
- Geburtsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild, welches nicht älter als ein halbes Jahr ist
- 37,50 Euro
- beide Elternteile oder ein Elternteil mit der Vollmacht des anderen Elternteils, dass dieser das Einverständnis zur Ausstellung
eines Reisepasses für das Kind gibt sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zwecks Unterschriftenabgleich
- ist kein beiderseitiges Sorgerecht erklärt wurden, ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen
PERSONALAUSWEIS (sechs Jahre gültig)
- Geburtsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild, welches nicht älter als ein halbes Jahr ist
- 22,80 Euro
- beide Elternteile oder ein Elternteil mit der Vollmacht des anderen Elternteils, dass dieser das Einverständnis zur Ausstellung
eines Personalausweises für das Kind gibt sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zwecks Unterschriftenabgleich
- ist kein beiderseitiges Sorgerecht erklärt wurden, ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte zu den gewohnten Öffnungszeiten an das Einwohnermelde- und Passwesen in der Hauptverwaltung Sandersdorf-Brehna oder in den Außenstellen im OT Brehna oder OT Roitzsch.
Einen Vordruck der Zustimmungserklärung finden Sie im Anschluss an den Beitrag.