Die Stadt Sandersdorf-Brehna als Eigentümer verkauft folgendes Grundstück.
Die Grundstücke sind mit einem unbewohnten Mehrfamilienhaus bebaut und haben eine Gesamtgröße von 640 m². Die Grundstücke befinden sich in guter Wohnlage, direkt auf dem Dorfplatz. Im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses befinden sich 2 Wohnungen (78,77 m² und 65,45m²), im Obergeschoss sind es 3 Wohnungen (28,65 m², 63,18 m² und 65,45m²). Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Das Mehrfamilienhaus ist als Einzeldenkmal eingestuft.
Ein Gutachten über den Verkehrswert aus dem Jahr 2011 liegt vor. Hiernach liegt der Verkehrswert bei 50.000,00 €. Das Gutachten kann zu den Sprechzeiten bei der Stadt Sandersdorf-Brehna, SB Liegenschaften –Frau-Richter, Bahnhofstraße 02, 06792 Sandersdorf-Brehna eingesehen werden.
Objektnummer: |
1 |
Lage: |
OT Beyersdorf, Schulplatz 3 |
Nutzung: |
Gebäude- und Freifläche |
Katasterangaben: |
Gemarkung Glebitzsch Flur 7 Flurstück 40/12 und 80/37 |
Flächenangaben: |
497m² und 143m² |
Gebot: Mindestgebot 50.000,00 €
Die Angebote sind zu richten an
Stadt Sandersdorf-Brehna
Liegenschaften
Bahnhofstraße 02
06792 Sandersdorf-Brehna.
Ihr Gebot geben Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Gebot zur Grundstücksausschreibung Objekt 1 – nicht öffnen“ bei der o.a. Adresse ab.
Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
- Kaufpreisangebot
- Vorhabenplan in Form eines Erläuterungstextes zur künftigen Nutzung
- Kostenschätzung des/der beabsichtigten Bauvorhabens/Sanierung
- Angaben der geplanten zeitlichen Realisierung
- Finanzierungsbestätigung und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf-/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichendes Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke und zum/zur beabsichtigten Bauvorhaben/Sanierung bestätigt.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Sandersdorf-Brehna. Die Stadt Sandersdorf-Brehna ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.
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