Sehr geehrte Eltern,
das Land Sachsen-Anhalt beschloss am 11.02.2021 die weitere Verfahrensweise zur Kinderbetreuung während des Lockdowns:
Die Kindertagesstätten und Horte werden weiterhin bis einschließlich 28.02.2021 grundsätzlich nur für den zwingend notwendigen Bedarf geöffnet.
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Notfallbetreuung sind:
- Keine Möglichkeit, eine anderweitige Betreuung Ihres Kindes/ Ihrer Kinder zu organisieren (z. B. durch Familienangehörige oder Homeoffice).
- Ein Sorgeberechtigter des Kindes/ der Kinder führt einen systemrelevanten Beruf aus und kann die Unverzichtbarkeit im Dienstbetrieb bescheinigen.
Sollten Sie auf eine Notfallbetreuung angewiesen sein, reichen Sie bitte das Formular „Unverzichtbarkeitserklärung des Arbeitgebers“ rechtzeitig vor Inanspruchnahme in der jeweiligen Betreuungseinrichtung ein.
Das Formular „Unverzichtbarkeitserklärung des Arbeitsgebers“ kann unter diesem Artikel heruntergeladen werden.
Wir bitten Sie die Kita- und Hortbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn keine anderweitige Betreuung Ihres Kindes/ Ihrer Kinder möglich ist.