Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna - Gewerbe und Ordnung
06792Sandersdorf-Brehna
Kontakt
- Telefon:
- 03493 801 0
- Fax:
- 03493 801 42
- E-Mail:
- info [at] sandersdorf-brehna.de
- Web:
- https://www.sandersdorf-brehna.de
Mitarbeitende
FrauHeilemann
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- E-Mail:
- nicole.heilemann [at] sandersdorf-brehna.de
- Raum:
- 4 Haus I
Formulare
Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Gewerbeamt
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 GewO ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung Land Sachsen-Anhalt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt