Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna - Gewerbe und Ordnung
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Formulare
Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister
Leistungsbeschreibung
Eine Europäische Genossenschaft (SCE) kann auf folgende Weise errichtet werden:
- Gründung durch mindestens fünf juristische oder natürliche Personen, deren (Wohn-)sitze in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegen
- Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft, die bereits mindestens zwei Jahre lang eine Zweigstelle in einem anderen Mitgliedsland des EWR hatte
- Verschmelzung mehrerer Genossenschaften aus verschiedenen Mitgliedsländern des EWR
Wenn für eine SCE Deutschland als Sitz gewählt wurde, muss sie beim zuständigen Gewerbeamt vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer als Gewerbe angemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Genossenschaftsregister-Eintrag beim Amtsgericht:
- Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
- Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Genossenschaft
Für die Gewerbeanmeldung:
- Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
- Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
- Auszug aus dem Handelsregister
- Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Im Rahmen der Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige-erlaubnispflichtiges Gewerbe) werden Gebühren erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, besteht für diese eine Gewerbe-Anmeldungspflicht.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt