Reguläre Wahlperiode / Amtszeit: 5 Jahre
Wer darf sich zur Wahl aufstellen lassen?
- Deutsche (Art. 116 GG) oder Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, solange nicht ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt
- wer mindestens seit 3 Monaten in der betreffenden Ortschaft der Stadt Sandersdorf-Brehna wohnt (Hauptwohnung)
- wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
- wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat
Wer darf wählen?
- alle Einwohner der Ortschaft der Stadt Sandersdorf-Brehna
- Deutsche (Art. 116 GG) oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
- wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- wer seit mindestens 3 Monaten in der Ortschaft wohnt (Hauptwohnung)
Wie wird gewählt?
- allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim
- jeder wahlberechtigte Bürger der Ortschaft hat in seinem Wahlbereich 3 Stimmen
- aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (bei nur einem Wahlvorschlag nach dem Mehrheitswahlprinzip)