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Bekanntgabe über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

der Stadt Sandersdorf-Brehna für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna, hat in der Sitzung am 26.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dessau-Roßlau und das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 16.06.2023 – 23.06.2023 zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, Haus 1, Zimmer 4 in Sandersdorf-Brehna zu den bekannten Öffnungszeiten aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Sanderdorf-Brehna, 08.06.2023

Steffi Syska
Bürgermeisterin