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Antrag auf Geschwisterermäßigung

Gemäß § 13 (4), Satz 2 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz) ist von Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden, nur der Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind und für jedes weitere Kind zu entrichten, das die Schule besucht.

Angaben zum ältesten Kind


Geschwisterkind 1

Geschwisterkind 2

Geschwisterkind 3

Geschwisterkind 4


Datenschutz

Mit Absenden des Antrags willige ich ein, dass die von mir getätigten Angaben zur Erfüllung des gesetzlichen Betreuungsanspruches verarbeitet werden dürfen.

Mit Absenden des Antrags willige ich ein, dass die von mir getätigten freiwilligen Angaben zum Zwecke der effizienten Personalplanung, des optimierten betrieblichen Ablaufes sowie des schnelleren Informationsflusses und der Kommunikation verarbeitet werden dürfen.

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Sie haben das Recht, sich jederzeit beim Verantwortlichen einen Überblick über die von Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu verschaffen sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und auf Widerruf.

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