Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes »Am Stakendorfer Busch« der Stadt Sandersdorf-Brehna gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf - Brehna hat in seiner Sitzung am 18.01.2023 beschlossen, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stakendorfer Busch“ in der Fassung vom 11.11.2022 sowie gemäß Ergänzungsantrag zur Streichung der Weiche in Richtung Thalheim/B 183 entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Daraus folgend ergibt sich die nunmehr vorliegende Planänderung mit Stand 10.02.2023. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des o. g. Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 81 ha in der Gemarkung Heideloh, befindet sich:
- nördlich der Ortslage von Sandersdorf-Brehna,
- westlich der Kreisstraße in Richtung der Ortschaft Thalheim,
- südlich der Bundesstraße 183,
- grenzt in östlicher Richtung an den Bebauungsplan „Am Stakendorfer Busch-Ost“ und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt.
Anlass des 4. Planänderungsverfahrens ist die Anpassung der planungsrechtlichen Darstellungen im Kontext der Planung und Umsetzung des Industriestammgleises und der Ausweisung eines LKW-Parkplatzes sowie der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um im äußersten südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes eine Selbstbedienungs-Tankstelle errichten zu können. Im Zusammenhang mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt die Neuberechnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der Lärmkontingente. Ferner werden im Zuge dieser 4. Planänderung die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB, des am 26.04.2019 in Kraft getretenen regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (REP A-B-W) hinsichtlich des Ausschlusses von Bauflächen für raumbedeutsame Photovoltaikanlagen in landesbedeutsamen Industrie-und Gewerbeflächen sowie regionalbedeutsamen Standorten für Industrie und Gewerbe in den Bebauungsplan, übernommen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 23.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022 statt. Zum gleichen Zeitraum wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt im Zeitraum vom 27.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023 in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung in 06792 Sandersdorf – Brehna, Zimmer 24.
Während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden können die Unterlagen dort eingesehen werden
Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Jedermann ist zur Einsicht berechtigt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen, Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder auch per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) eingereicht abgegeben werden.
Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal) zugänglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 10.02.2023 Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes i. d. F. des Entwurfs vom 10.02.2023
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes i. d. F. des Entwurfs vom 10.02.2023. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
o Fläche – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung von Bodenflächen
o Mensch – mit Aussagen u. a. zu Immissionen (Schall, Luftschadstoffe) sowie zu Lärmeinwirkungen inner und außerhalb des Plangebietes
o Pflanzen/Tiere, Biodiversität – mit Aussagen u. a. zum Biotop-/Habitatpotenzial und zur Entwicklung/Veränderung des Lebensraumes für Flora und Fauna sowie der Biodiversität sowie im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Artenschutzfachbeitrages zum zukünftigen Gleisverlauf im Plangebiet unter Betrachtung der Artengruppen Brutvögel, Reptilien, Insekten und Säugetiere
o Boden - mit Verweis u. a. auf bau- und betriebsbedingte Auswirkungen von Bodenversiegelungen, Einordnung der Bodenlandschaft, Aussagen zur Bodencharakteristik
o Wasser - mit Aussagen u. a. zur Aufnahmefähigkeit von Niederschlagswasser und zum Grundwasser
o Klima - mit Aussagen u. a. zur Auswirkung auf das lokale Kleinklima
o Landschaft – mit Aussagen u. a. zur zulässigen Neubebauung und Landschaftsbildwirkung
o Kultur-, Freizeit- und Erholungsfunktionen – keine Betroffenheit
o Denkmalschutz – u. a. mit Aussagen zu nicht vorhandenen Baudenkmälern
o Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern – u. a. mit Aussagen zur naturschutzfachlichen Kompensation als Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, einschließlich erforderlicher externer Kompensationsmaßnahmen. - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Am Stakendorfer Busch“, 4. Änderung der Gemeinde SandersdorfBrehna, Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB vom 10.02.2023
- Kartendarstellung Archäologische Kulturdenkmale, Stand 03.06.2022
Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls öffentlich ausgelegt:
- Stellungnahme Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 07.06.2022 mit Hinweisen zu forstlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Planung des Industriestammgleises
- Stellungnahme der oberen Immissionsschutzbehörde vom 28.06.2022 mit Hinweisen u. a. zur Emissionskontingentierung des Gebietes und die gutachterliche Bearbeitung
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 15.06.2022 mit Hinweisen zu archäologischen Bodendenkmalen
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 17.06.2022 mit Hinweisen u. a. zur Geologie und Baugrundsetzungen
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 145.06.2022 mit Hinweisen u. a. zur Durchführung externer naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen
- Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 27.06.2022 mit Hinweisen u. a. zu naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen, zum Grundwasserschutz, zur schadlosen Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers, zum Immissionsschutz sowie zu abfallrechtlichen Belangen
- Stellungnahme der Stadt Bitterfeld-Wolfen vom 24.06.2022 mit Hinweisen u. a. zum Immissionsschutz im Zusammenhang mit der industriell-gewerblichen Tätigkeit und dem Verkehrsaufkommen gesunde Wohn- und Lebensbedingungen betreffend
Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlichen Vorschriften (Verordnungen, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.
Hinweis zum Datenschutz
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen Sie der Stadt Sandersdorf-Brehna personenbezogene Daten zur Verfügung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Daten werden von der Stadt Sandersdorf-Brehna in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet und gegebenenfalls an beauftragte Dritte übermittelt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme, Äußerung oder Einwendung ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Sandersdorf-Brehna, den 07.02.2023
Steffi Syska
Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan "KITA und Umgebung" in Roitzsch
Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „KITA und Umgebung – ehemalige Zuckerfabrik“ in Roitzsch
Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 22.02.2023 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „KITA und Umgebung – ehemalige Zuckerfabrik“ in Roitzsch durchgeführt. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes (Stand 18. Januar 2023) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Die formale Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet parallel zur öffentlichen Auslegung statt.
Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich südlich der Ortslage von Roitzsch, unmittelbar an der August-Bebel-Straße, auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 201, 202, 205 und 206 der Flur 6 in der Gemarkung Roitzsch. Die Lage in der Ortschaft Roitzsch ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „KITA und Umgebung – ehemalige Zuckerfabrik“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Anlagen liegt in der Zeit vom
27. März 2023 bis einschließlich 28. April 2023
Montag: geschlossen
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger terminlicher Vereinbarung in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung, Raum 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna zur formalen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Jedermann ist zur Einsicht berechtigt. Es wird Auskunft über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erteilt.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen, Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) eingereicht werden. Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal) zugänglich.
Damit wird auch den Festsetzungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20.05.2020 in der aktuell gültigen Fassung entsprochen.
Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlichen Vorschriften (Verordnungen, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung an der o.g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Mit den Entwurfsunterlagen werden bereits vorliegende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit umweltbezogenen Informationen zu nachfolgenden Themen öffentlich ausgelegt:
- Stellungnahme der Oberen Immissionsschutzbehörde vom 23.08.2022 mit Hinweisen auf die Vorbelastung hinsichtlich Schienenverkehrslärm (Bahnstrecke) und Staubimmission (Betriebsgrundstück im Westen),
- Bündelungsstellungnahme des Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 07.09.2022 mit Hinweisen zur Versickerung/Einleitung des Niederschlagswassers, zur Verwertung anfallender Abfälle, Erdaushub und dergleichen zu Altlasten und Bodenschutz, zur Eingriffsbilanzierung, Kompensationsmaßnahmen und Artenschutz sowie zur Geräuschvorbelastung,
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 30.08.2022 mit Einwänden zum Entzug landwirtschaftlich genutzter Flächen und externen Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 12.09.2022 mit Hinweisen auf bestehende und entstehende Emissionen durch den Bahnverkehr.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Sandersdorf-Brehna, den 07.03.2023
Steffi Syska, Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage, südlich Schwarzer Weg" in der Gemarkung Ramsin
Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 22.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage, südlich Schwarzer Weg“ in der Gemarkung Ramsin beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes zur Gewinnung von Solarenergie liegt am östlichsten Gemarkungsrand von Ramsin, südöstlich der Ortslage von Zscherndorf. Der Geltungsbereich erstreckt sich über Teilflächen der ehemaligen Tagebaugrube „Auguste“ (später Freiheit III) und ist über eine bestehende Zuwegung verkehrlich erschlossen. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 2/16 der Flur 4 in der Gemarkung Ramsin und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage, südlich Schwarzer Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Anlagen liegt in der Zeit vom
27. März 2023 bis einschließlich 28. April 2023
Montag: geschlossen
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger terminlicher Vereinbarung in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung, Raum 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Jedermann ist zur Einsicht berechtigt. Es wird Auskunft über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erteilt.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen, Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) eingereicht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen sind des Weiteren über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal) zugänglich.
Damit wird auch den Festsetzungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20.05.2020 in der aktuell gültigen Fassung entsprochen.
Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlichen Vorschriften (Verordnungen, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung an der o.g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Sandersdorf-Brehna, den 07.03.2023
Steffi Syska, Bürgermeisterin