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Informationen unserer Fördermittelmanagerin

"Ideen können nur nützen, wenn sie in vielen Köpfen lebendig werden.“  Alexander Humboldt

Manchmal gilt es etwas zu verändern und zu bewegen, doch die Umsetzung erscheint zunächst kompliziert.

Der Kommune Sandersdorf-Brehna geht es dabei nicht anders als dem engagierten Bürger oder dem ortsansässigen Verein. Ideen und Wünsche gibt es viele, aber dies in Eigenleistung umzusetzen, ist häufig die Herausforderung für alle Beteiligten. Sei es auf Grund fehlender finanzieller Mittel, fehlendem fachlichen Know-How und Zeitkapazität. Wünsche müssen aber nicht unerfüllt bleiben.

Daher beschäftigt die Stadt Sandersdorf-Brehna eine Fördermittelmanagerin.

Sie begleitet und steuert den gesamten Förderprozess von der Projektbeantragung, Verwaltung des Fördermittelverfahrens sowie die Abrechnung.

Die Fördermittelmanagerin bietet ab diesem Jahr jeden ersten Dienstag im Monat von 16:00 – 18:00 Uhr eine Bürgersprechstunde für BürgerInnen und Vereinsvertreter aus dem Stadtgebiet an.

Eine umfangreiche Fördermittelberatung inkl. Beantragung erfolgt nicht. Aber wir sind Ihnen gern bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner behilflich oder geben Hinweise bzgl. ihres geplanten Vorhabens.

Auf dieser Internetseite informieren wir Sie regelmäßig über Fördervorhaben der Stadt sowie über interessante Fördermittelmöglichkeiten für Privatpersonen und Vereine. 

Informationen unserer Fördermittelmanagerin: 

Sie finden den Antrag mit Zusatzinformationen im Internet unter:
 https://rebrand.ly/Brennstoffhilfe  

Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen oder die persönliche und schriftliche Antragstellung bevorzugen, können direkt mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt telefonisch unter 0800 - 56 007 57 in Kontakt treten.

Vorab wird telefonisch der Förderanspruch geprüft. Anschließend werden Ihnen Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Mit freunndlichem Gruß,
Jenny Weinhold

In der Grundschule Sandersdorf sind seit diesem Jahr raumlufttechnische Anlagen in allen 13 Klassenräumen, vier Horträumen und dem Werkraum vorhanden. Die Schule verfügt damit über die bestmögliche technische Ausstattung, um das Übertragungsrisiko von Infektionskrankheiten, insbesondere des SARS-CoV-2 zu reduzieren. Die vergangenen drei Jahre haben gezeigt, dass gerade im engen Klassenverband das Infektionsrisiko sehr hoch ist, wodurch wiederum hohe Ausfallquoten verbunden mit wöchentlichem Wechselunterricht und/oder home-schooling die Folge waren. Nun wird die Luft automatisch in jedem Klassenraum mittels einer optimalen Zu- und Abluftanlage so gefiltert, dass Schüler sowie Lehrer bestmöglich geschützt werden. Auch in der Mehrzweckhalle Sandersdorf wurde die bestehende raumlufttechnische Anlage umgebaut, um auch zukünftig den aktuellen Standards entsprechend das Übertragungsrisiko von Infektionskrankheiten zu reduzieren. Durch diese optimierte Anlage kann der Außen- und Frischluftanteil erhöht werden und somit die Nutzung der Mehrzweckhalle trotz hoher Infektionszahlen aufrechterhalten werden. Des Weiteren ist eine Umluft-Desinfektion eingebaut. Die raumlufttechnischen Anlagen in der Grundschule und der Mehrzweckhalle ersetzen allerdings keine ggf. allgemein geltenden Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionen, wie die Maskenpflicht, Abstandsregeln, etc. Die Installation der Anlagen wurde gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.


Im Rahmen des IGEKs und des Aktionsplanes des Örtlichen Teilhabemanagements für Sandersdorf-Brehna lautete ihr erstes Projekt: Dorfgemeinschaftshaus Renneritz. Im Speziellen die Schaffung einer Rampe, die Errichtung einer behindertengerechten Toilette und diverse Türenverbreiterungen. Damit soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Bürgerinnen und Bürger und auch für die zunehmend ältere Bevölkerungsgruppe verbessert werden. Das Dorgemeinschaftshaus in Renneritz bietet als öffentliche Einrichtung Platz für die Ortschaftsratssitzungen und für Veranstaltungen des Heimatvereins und von Bürgerinnen und Bürgern. Die Förderung der Maßnahmen erfolgen im Rahmen des Landesaktionsplanes „einfach machen – unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ und soll bis November 2022 erfolgreich umgesetzt sein.

Warum eine Fördermittelmanagerin? Bei der Finanzierung und Umsetzung kommunaler Projekte werden die Städte und Gemeinden oftmals mit Fördermitteln von EU, Bund oder Land unterstützt. Dabei sind bürokratische und komplexe Prozesse zur Beantragung von Fördergeldern durchzuführen. Den Überblick über Fördermittel für alle Bereiche der Stadt und der verschiedenen Bereiche (z. B. Bau und Soziales) zu erhalten, ist – beispielsweise aufgrund einer fehlenden zentralen Informationsstelle im Hinblick auf die Voraussetzungen zur Beantragung von Fördergeldern – schwer und zeitaufwendig. Auch die hohen Genehmigungshürden und die Flut an Vorschriften verhindern eine rasche Verwirklichung der Investitionspläne. Einen generellen Anspruch auf eine Förderung haben Kommunen nämlich nicht, unabhängig davon wie sinnvoll oder nötig diese ist.

Die Wahrscheinlichkeit auf den Erhalt von Förderggeldern kann durch ein Fördermittelmanagement maßgeblich beeinflusst werden.

Jenny Weinhold stellt sich seit dem 1. Juli 2022 vor ihr liegenden Herausforderungen für die Stadt und Ihren Bürgerinnen und Bürgern. Wir wünschen ihr dazu immer ein erfolgreiches Händchen und werden zukünftig an dieser Stelle über einzelne Projekte berichten.

Eine Veranstaltung, mit dem Ziel Erlebnisse nachzuholen, die allen Beteiligten während der Corona-Pandemie versagt waren? Ich denke z. B. an ein- oder mehrtägige Ausflüge, Gruppenaktivitäten - einfach gemeinsames Beisammensein. Dann ist vielleicht ein Fördermittelaufruf des Landes Sachsen-Anhalt für Sie interessant. Im Anschluss an das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ stellt das Land Fördermittel zur Verfügung, um Projekte oder Veranstaltungen, welche im Jahr 2022 stattfinden, zusätzlich initiiert sind und noch nicht begonnen worden, umsetzen zu können. Eine Anteilsfinanzierung mit bis zu 100 % ist möglich. Akteure, die im Rahmen des § 11-14 SGB VIII agieren, können sich gern beteiligen. Bei Interesse und/oder Nachfragen können Sie sich gern an unsere Fördermittelmanagerin wenden. Dort erhalten Sie auch bei Bedarf das entsprechende Antragsformular.