Die Ordnungsverwaltung informiert
Auf dieser Seite informiert Sie die Ordnungsverwaltung über Aktuelles. Unten finden Sie eine Gesamtübersicht der Formulare und Anträge aus dem Fachbereich.
Formulare und Anträge der Ordnungsverwaltung in der Gesamtübersicht
Informationen des Ordnungsamtes (Archiv)
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Information zu verkehrsrechtlichen Veränderungen im "Vogelpark" Zscherndorf
Auf Grund der stetigen Erweiterung der Wohnbebauung im "Vogelpark" und der damit verbundenen verkehrsrechtlichen Betrachtung wurde die Beschilderung aller Straßen im ... Mehr
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Achtung Sperrung in Renneritz
Wie der Landkreis Anhalt-Bitterfeld informiert hat, wird ab Montag, den 13.03.2023 die Glebitzscher Straße in der Ortslage Renneritz auf Grund von ... Mehr
- Aktuelle Sperrungen
- Informationen zur Hundean- und abmeldung
- Bitte um Mithilfe bei illegalen Sammlungen
Sperrungen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Sandersdorf-Brehna liegen
Sperrort | Art der Sperrung | Zeitraum |
---|---|---|
OT Zscherndorf, August-Bebel-Straße 6 |
Gehweg- und halbseitige Fahrbahnsperrung |
15.05. - 26.05.2023 |
OT Stadt Brehna, Bitterfelder Straße 1 |
Gehwegsperrung |
15.05.2023 - 31.03.2024 |
Sandersdorf-Brehna, Finkenhain, |
Vollsperrung, Gehwegsperrungen in 3 Bauabschnitten |
09.01. - 31.05.2023 |
OT Renneritz, Brehnaer Straße |
Sicherung Fahrbahn |
09.05 - 19.05.2023 |
OT Stadt Brehna, Thiemendorfer Straße 8 |
Gehwegsperrung |
12.05. - 15.07.2023 |
OT Beyersdorf, Zörbiger Straße |
Vollsperrung |
15.05. - 09.06.2023 |
Sandersdorf-Brehna, Marienstraße |
Gehwegsperrung |
26.10.2022 - 25.04.2024 |
Sandersdorf-Brehna, Straße der Freiheit |
halbseitige Sperrung mit LSA |
15.05. - 26.05.2023 |
OT Ramsin, Am Dorfteich |
Gehwegsperrung |
14.04. - 15.05.2023 |
Erforderliche Angaben/Unterlagen zur Anmeldung:
- Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders / Mikrochips (15-stellig)
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes. Bei Mischlingen ist mindestens eine Rasse anzugeben.
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters, Geburtsdatum und Telefon
- Name und Anschrift des vorheriges Besitzers / Züchters / Tierheims bzw. bei Zuzug die ehemalige Wohnanschrift
- Datum der Aufnahme der Hundehaltung oder Datum des Zuzuges (angeschafft, zugelaufen oder von der eigenen Hündin geworfen)
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nach § 113 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes oder Kopie der Tierhalter-Haftpflicht-Versicherungspolice
- Vorhandensein weiterer Hunde und deren Anzahl im selben Haushalt
- Zahlungsweise der Hundesteuer
Erläuterungen, Hinweise und Rechtsgrundlagen zur Hundeanmeldung
Nach dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA) ist die Halterin oder der Halter eines Hundes verpflichtet, unverzüglich nach Aufnahme der Hundehaltung seinen Hund bei seiner Kommune anzumelden. Die Anmeldung muss daher innerhalb von 14 Tagen in der Ordnungsverwaltung erfolgen.
Die Anmeldung beinhaltet gleichzeitig auch die Anmeldung zur Hundesteuer.
Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich per Post oder E-Mail anmelden.
Zentrales Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt
Zur Erfassung aller in Sachsen-Anhalt gehaltenen Hunde wird ein zentrales Register geführt. Nach erfolgter Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Bescheinigung über die Eintragung im zentralen Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt und einen Steuerbescheid. Im zentralen Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt die Eintragung nach FCI-Rassestandard. Eintragungen und Änderungen im zentralen Hunderegister sind gebührenpflichtig.
Die Gebühr für die Bescheinigung über die Eintragung im zentralen Hunderegister beträgt derzeit je Hund bei Ersteintragung jeweils 20,00 Euro und bei Änderung jeweils 15,00 Euro.
Haftpflichtversicherung und Mikrochipnummer / Transponder
Der Anmeldung ist für alle Hunde, die nach dem 28.02.2009 geboren wurden, die Versicherungspolice für die Tierhalterhaftpflichtversicherung in Kopie beizufügen. Mit der Versicherung sind mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzusichern. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Hund spätestens drei Monate nach der Geburt die Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Sollten Sie den Hund erst nach seinem dritten Lebensmonat zu sich nehmen, so ist die Versicherung innerhalb einer Woche abzuschließen.
Außerdem muss jeder Hund in Sachsen-Anhalt spätestens sechs Monate nach der Geburt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden. Die 15-stellige Transpondernummer ist in der Anmeldung zwingend anzugeben.
Die Angaben zur Kennzeichnung und zur Haftpflichtversicherung sind für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben, die nach dem 28. Februar 2009 geboren wurden sowie bei Hunden der Rassen American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Steuern und Steuermarke
Die Steuermarke wird Ihnen bei der Anmeldung der Hundehaltung entweder sofort persönlich ausgehändigt oder Ihnen zusammen mit dem Steuerbescheid per Post zugestellt. Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter nach Entrichtung einer Gebühr eine Ersatzmarke ausgehändigt. Mit der Beendigung der Hundehaltung (z.B. Tod oder Verkauf) ist die Steuermarke an die Stadt Sandersdorf-Brehna zurück zu geben und der Hund abzumelden.
Die jährliche Steuer beträgt derzeit für jeden Hund im Haushalt 60,00 €. Die Steuer für einen gefährlichen Hund beträgt 300,00 € pro Jahr.
Auf dem Anmeldeformular können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsweisen wählen. Steuervergünstigungen oder Befreiungen können gegen Nachweis entsprechend der derzeitig gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Antrag gewährt werden.
Abmeldung
Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Hundehaltung (Wegzug, Abgabe, Veräußerung, Abhandenkommen oder Ableben) schriftlich unter Angabe des Kassenzeichens, der Transpondernummer und des Geburtsdatums ab.
Ein entsprechender Nachweis ist bei Tod durch eine tierärztliche Bescheinigung oder durch Kauf- oder Überlassungsvertrag zu erbringen. Dabei ist der/die neue Hundehalter/in mit Name und vollständiger Anschrift zu benennen.
Die aktuelle Hundesteuermarke ist der Abmeldung beizufügen oder in der Ordnungsverwaltung abzugeben. Sollte die Abmeldung nicht innerhalb der Frist erfolgen, wird die Abmeldung frühestens zum Ersten des Folgemonats berücksichtigt, in dem die Abmeldung der Stadt zugegangen ist.
Datenschutz
Die Daten werden erhoben für die Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer und für die Eintragungen in das Zentrale Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt.
Gemäß der §§ 1 und 2 der Datenschutzgrundverordnung sowie § 15 des HundeG LSA sind Sie zur Bereitstellung der erforderlichen Daten verpflichtet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten: Artikel 6 Abs. 1 e DSGVO, § 3 KAG, § 34 BMG, §§ 9, 10 DSG-LSA, HundeG LSA, Hundesteuersatzung Stadt Sandersdorf-Brehna
Kostenlose Altkleider-, Elektroaltgeräte- und Schrottsammlungen – Ankündigung über Postwurfzettel
Bei Wurfzetteln ohne Hinweise auf den Sammler (Name, Anschrift, Telefonnummer u. ä.) oftmals verbunden mit einer Vielzahl von Rechtschreibfehlern kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine nicht ordnungsgemäß angezeigte, also illegale Sammlung, handelt.
In diesen Fällen bitten wir ausdrücklich um Ihre Mithilfe.
Stellen Sie keine Sammelware zur Abholung bereit. Nur auf diesem Wege kann den illegalen Sammlern die „Geschäftsgrundlage“ entzogen und eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung bzw. Verwertung gewährleistet werden.
Der Gesetzgeber hat im Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz ausdrücklich nur den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ermächtigt Elektroaltgeräte zu sammeln. Nutzen Sie für die Elektroaltgeräte, sofern keine Rücknahme durch den Fachhandel erfolgt, und für die Abgabe von Metallschrott die Entsorgung über die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH (2x/Jahr ohne zusätzliche Kosten). Die Selbstanlieferung an einer der Annahmestellen ist ebenfalls möglich.
Batterien gehören zu den schadstoffhaltigen Haushaltsabfällen und sind zu den mobilen und stationären Schadstoffsammelstellen zu bringen (ohne zusätzliche Kosten). Weitere Informationen und Termine der mobilen Schadstoffsammlungen entnehmen Sie bitte Ihrem Amtsblatt oder der Internetseite www.abikw.de.
Sie haben es in der Hand, dass die Abfälle, die in Ihrem Haushalt anfallen, gesetzeskonform und umweltgerecht verwertet bzw. entsorgt werden und bewahren sich damit auch vor möglichen Bußgeldverfahren.
Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten:
Regelungen zu gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen sind im § 17 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) enthalten. Danach sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. Die Überlassungspflicht besteht z.B. nicht für Abfälle, die durch gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen. Vor der Durchführung gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen ist für den gewerblichen Sammler ein Anzeigeverfahren nach § 18 KrWG vorgeschrieben.
Für weitergehende Fragen und Hinweise stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Fachdienstes Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Chemikalienrecht gern unter den Telefonnummern 03496 60-1321, 03496 60-1328, 03496 60-1317 und 03496 60-1307 zur Verfügung.