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Der Stadtrat und seine Ausschüsse

Sie wollen sich politisch beteiligen oder die Gremien besuchen? In der Stadt Sandersdorf-Brehna haben sie vielfältige Möglichkeiten dazu! Hier ein kleiner Überblick.

Der Stadtrat ist die Versammlung der von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertretern unserer Stadt. Er besteht aus der Bürgermeisterin und den Stadtratsmitgliedern. Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und in Sandersdorf-Brehna wohnt, kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Für die Dauer von fünf Jahren vertritt man hier die Meinung der Einwohnerschaft und entscheidet über weitreichende Entwicklungen unserer Stadt, wie zum Beispiel Investitionen in öffentliche Projekte, Bebauungspläne und Unternehmensansiedlungen. Außerdem erlässt der Rat Satzungen (Hundesteuersatzung), beschließt die Höhe von Grund- und Gewerbesteuer, setzt Gebühren und Entgelte fest und stellt Haushalts- und Wirtschaftspläne auf. Die gefällten Entscheidungen werden von der Verwaltung anschließend umgesetzt. Zudem bildet der Stadtrat Ausschüsse, deren Aufgaben klar geregelt sind. In diesen Ausschüssen können auch so genannte sachkundige Bürger mitarbeiten, die von den jeweiligen Parteien benannt werden. Folgende Ausschüsse gibt es in Sandersdorf-Brehna:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Vergabeausschuss
  • Wirtschafts-, Bau-, Ordnungs- und Umweltausschuss
  • Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Soziales, Jugend und Senioren

Der Ortschaftsrat

Für unsere Ortschaften gibt es acht Ortsbürgermeister/innen, die sich regelmäßig in Ortschaftsratssitzungen mit den weiteren Ratsmitgliedern zusammen treffen. Sie sind direkte Ansprechpartner, um Ideen, Probleme und Veränderungen anzusprechen. Der Ortschaftsrat berät regelmäßig über Pläne, Anträge und Vorlagen des Stadtrates und der Stadtverwaltung, die die unmittelbare Nachbarschaft betreffen – vom Gehweg über die Kita bis zur Grünpflege.

Der Jugendbeirat

Der Jugendbeirat ist die erste Anlaufstelle, um sich in jungen Jahren bereits politisch zu engagieren. Von 15 bis 25 Jahren kann man die Interessen der Jugendlichen sogar im Stadtrat vertreten.

Weitere politische Beteiligungen

Um sich politisch beteiligen zu können, haben Sie weitere Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel in eine Partei eintreten. Zudem besteht auch die Möglichkeit der Beteiligung im Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Darüber hinaus finden Sie alle Entscheidungen, Entschlüsse und weiteres auf unserer Website sandersdorf-brehna.de oder in unserem Amts- und Mitteilungsblatt „Der Lindenstein“. Es erscheint 14-täglich und wird kostenlos zugestellt.

Zum Ratsinformationssystem

Aktuelle Berichte aus dem Stadtrat und seinen Gremien

Stadtrat vom 23.08.2023 - Fragen und Antworten zur Einwohnerfragestunde

Bürgeranfragen aus Sandersdorf
Thema: Gendern im Lindenstein
Laut Veröffentlichung im Lindenstein; „Bildung eines Ausschusses zum Erschließungsvorhaben Brehna II mit 7 Stadträtinnen“. Hat der Stadtrat 7 Stadträtinnen?
Antwort: Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Ausführung im „Gendern“ dargestellt wurde. Der Bürger erklärt, laut deutscher Rechtschreibung, sei das Gendern nicht erlaubt. Ein Mandatsträger bittet darum diese Veröffentlichung ordentlich darzustellen.

Thema: Campingplatz Sandersdorf
Der Einwohner vertritt hier wiederholt Vereinsmitglieder des Campingplatzes, aufgrund von wiederholten und langen Vorreden zur Frage, verweist der Vorsitzende des Stadtrates auf die Einhaltung der Geschäftsordnung und der zügigen Stellung der Frage. Was wird die Stadt unternehmen, dass der Pächter die bestehenden Mängel behebt? Ist die vom Pächter angestrebte Kündigung einzelner Camper ein Verstoß? Stimmt es, dass die Stadt zur Thematik Biokläranlage von einer Strafverfolgung absieht? Wann kommt es zu den Antworten? Antwort: Frau Syska erklärt, dass ein Urteil zum drittschützenden Bestandsschutz nicht vorliegt und die Stadt nicht beigeladen war. Zur Biokläranlage erklärt Sie, dass keine Strafanzeige gestellt wurde, da Aufwand und Einnahmen nicht im Verhältnis stehen. Antworten sind bereits vorbereitet und werden zeitnah eingearbeitet und übergeben.

Bürgeranfragen aus Zscherndorf 
Thema: Kieswerk Bürgerumfrage
Eine Bürgerumfrage zum Thema Kieswerk, wird diese stattfinden? Wieviele Einwände bei der Beteiligung sind eingegangen?
Antwort: Frau Syska antwortet; 698 Einwände sind eingegangen, Dopplungen werden noch geprüft. Kommunalaufsichtsrechtliche Anfrage, ggf. ist die Umfrage ein Eingriff ins Planverfahren? Rechtliche Klärung wird geprüft, ob Umfrage durchgeführt werden kann.

Thema: Der Bürger aus Zscherndorf möchte als Nachfrage dazu wissen, was ist mit der Umfrage aus 2016. Hier hätte dann auch ein Eingriff in das Planverfahren bestanden.
Antwort: Ein Mandatsträger antwortet: 2016 hat die Umfrage zeitiger im Verfahren stattgefunden, nicht nach Auslegung, deswegen war diese rechtlich korrekt. Der Stadtratsvorsitzende führt aus, das Verfahren 2016 ist abgeschlossen und spielt keine Rolle mehr.

Bürgeranfragen aus Roitzsch 
Thema: Bestuhlung Veranstaltungsraum im Mehrgenerationentreff
Bürger müssen in der Einwohnerfragestunde des Stadtrates stehen, da nicht ausreichend Stühle vorhanden sind, wann wird das geändert?
Antwort: Die Bürgermeisterin bedankt sich für den wiederholten Hinweis aus der Bürgerschaft. Im Nachgang wurde der Sachverhalt rechtlich geprüft. Gemäß § 1 Abs. 2 VStättVO ist pro Besucher 1 m² Grundfläche vorzusehen. Daher können für den großen Raum im Mehrgenerationentreff bis zu 160 Besucher kalkuliert werden. Eine Anschaffung von weiterem Mobiliar wird zeitnah umgesetzt, um die Situation insbesondere während der Einwohnerfragestunde zu verbessern.

Thema: Industriegebiet Brehna
Wem gehörte das Land?
Antwort: Frau Syska antwortet, Fragen zum Industriegebiet Brehna dürfen nicht beantwortet werden diese werden im Nichtöffentlichen Teil behandelt.

Thema: Kita Neubau Roitzsch
Wie geht es weiter?
Antwort: Zur Kita teilt sie mit, dass der Beschluss zur Änderung des Baukörpers umgesetzt wurde und derzeit in der Leistungsphase 2 ist mit Übergang zur Leistungsphase 3. Wann ist die Fertigstellung der Kita Roitzsch Neubau geplant. Frau Syska antwortet, die Fertigstellung ist voraussichtlich für Mitte 2026 geplant.

Thema: Fußweg
Die Fußwege; Ältere Bürger in Roitzsch und anderen Orten, stellen fest, dass die Fußwege nicht in Ordnung sind, betroffen z. B. der Weg zum Bahnhof, betrifft alle drei Zuwege. Vorschlag an Stadtratsmitglieder und die Bürgermeisterin, diese sollten im Rollstuhl sitzend ausprobieren diese Zuwegungen zu meistern.
Antwort: Zur Barrierefreiheit, dies ist ein Infrastrukturelles Problem, was auch in anderen Gemeinden vorliegt. Es gab dazu eine Konzeption, die Umsetzung ist sehr schleppend vorangeschritten, es muss Schritt für Schritt gehen. Andere Projekte haben Vorrang. Prioritäten festzulegen ist nicht möglich. Da es sehr umfänglich ist.

Thema: Feuerwehrgerätehaus
Eine Einwohnerin aus Roitzsch hat mehrere Fragen zum Anbau des Feuerwehrgerätehauses. Sie möchte wissen, ob es ein Lärmgutachten gibt bzw. welche Maßnahmen geplant sind, um eine eventuelle Lärmbelästigung einzuschränken? Darüber hinaus bestehen Bedenken durch die Nähe zur angrenzenden Wohnbebauung und dem Rangieren der Feuerwehrfahrzeuge. Ist ein Übungsplatz am Feuerwehrgerätehaus geplant und werden Ersatzmaßnahmen nötig im Rahmen des Baumbestandes?
Antwort: Frau Syska antwortet, dass kein Lärmgutachten erstellt wurde, da der Einsatz von Sonderfahrzeugen davon nicht betroffen ist. Es ist keine Veränderung trotz des Neubaus zu erwarten. Sollte es zu vermehrten Belästigungen kommen, wird der persönliche Dialog stattfinden. Die erforderliche Ersatzbepflanzung ist geplant.

Stadtrat vom 10.07.2023 - Fragen und Antworten zur Einwohnerfragestunde

Bürgeranfragen aus Roitzsch 
Thema: Rathaus Roitzsch (mögliche Wiedereröffnung, Ort für Ortschaftsratssitzungen)
Antwort: Seit Mitte November 2022 ist das Rathaus bzw. das Haus am Park von Roitzsch geschlossen, weil es zur Außenstelle der Kita „Villa Kunterbunt“ umfunktioniert wurde. Die Bibliothek wurde damit ebenfalls vorübergehend geschlossen. Auch die Archäologen, die auf den Flächen des Industriegebiets Brehna wirkten, sind mittlerweile wieder „ausgezogen“. Die Verwaltung befindet sich gerade in der Prüfung, ob das Einwohnermeldeamt wieder geöffnet werden kann. Verwaltungsökonomische Betrachtungen stehen hier einer Grundsatzentscheidung gegenüber. Mario Willer als Ortsbürgermeister wird – egal wie die Entscheidung ausfällt – einen festen Anlaufpunkt erhalten, damit Ortschaftsratssitzungen und Sprechstunden stattfinden können.

Thema: Was wird aus dem alten Kita-Gebäude?
Antwort: Dieses wird eventuell verkauft. Ein Wertgutachten wurde bereits erstellt. Die Einnahmen aus einem möglichen Verkauf werden im Rahmen des Baus der Zukunftskita mit verwendet

Beschlussprotokoll für den Stadtrat Sandersdorf-Brehna / Sitzung vom: 10.07.2023

3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Sandersdorf-Brehna
DSNR: 081/2023
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Verwaltung zurückgezogen

Bildung eines zeitweiligen, beratenden Ausschusses zur Steuerung des Erschließungsvorhabens „Erweiterung Industriegebiet Brehna II“
DSNR: 090/2023
Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Bildung des Ausschusses gemäß § 46 Abs. 1 KVG LSA bis auf Widerruf mit 7 StadträtInnen.
  2. Die Aufgaben des zeitweiligen Ausschusses, der im turnusmäßigen, vierteljährlichen Rhythmus sowie nach Bedarf zusammenkommt:
    • Bericht über den laufenden Projektstand durch Hinzuziehung externer Partner (Land, IMG, Fichtner & Water Transportation, PRISMA, Midewa, AZV usw.) sowie Absprache und Empfehlungen von Aufträgen und weiteren Arbeitsschritten
    • Bericht über Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren
    • Frühzeitige Meinungsbildung zu Ansiedlungsvorhaben und politische Meinungsbildung

Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und 1 Enthaltung angenommen. Das erste Zusammentreffen ist für den 25. Juli 2023 geplant

Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stakendorfer Busch“ der Stadt Sandersdorf-Brehna
DSNR: 063/2023
Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stakendorfer Busch“ der Stadt Sandersdorf-Brehna
DSNR: 064/2023
Beide Beschlüsse wurden jeweils einstimmig angenommen.

Namensgebung der Grundschule Sandersdorf
DSNR: 083/2023

Der Stadtrat beschließt gemäß § 45 Abs. 1 S.1 1. Alt. KVG LSA die Umbenennung der Grundschule Sandersdorf in den Namen Grundschule Sandersdorf „Am Wäldchen“.
Der Beschluss wird mit 11 Ja-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

Beschluss über den Jahresabschluss 2019 der Stadt Sandersdorf-Brehna
DSNR: 091/2023

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna bestätigt den Jahresabschluss 2019 gemäß § 120 (1) KVG LSA.
Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

Entlastung Bürgermeister 2019
DSNR: 092/2023

Der Stadtrat bestätigt die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 120 (1) KVG LSA.
Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und 2 Enthaltungen angenommen.

Annahme von Zuwendungen
DSNR: 093/2023

Der Stadtrat stimmt der Annahme und zweckgebundenen Verwendung seitens der Firma ISM Bitterfeld GmbH & Co. KG i.H.v. 1.712,34 Euo zu. Es geht um eine Sachspende bestehend aus 12 x Tonie-Box Starterset (neu) 1.118,70 Euro¸36 x Tonie-Figur (neu) 593,64 Euro für die KiTa-Kinder der Stadt Sandersdorf-Brehna.
Der Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen.

Auftakt des Ausschusses »IGB« - Industriegebiet Brehna II

Am 25. Juli um 16 Uhr tagte der Ausschuss zum ersten Mal. Vorsitzender Michael Aermes erläuterte kurz einleitend die Aufgaben des zeitweiligen Gremiums. Es ist das größte Projekt in der Stadtgeschichte und verlangt den beteiligten Entscheidern, v. a. den Stadträten viele weitreichende Entscheidungen ab. Diese sollen in diesem Ausschuss vorberaten und als Empfehlung dem Stadtrat gegeben werden.

Es geht um das zügige Umsetzen des Projekts für das sich der Stadtrat bereits schon zu Zeiten des Bürgermeisters Andy Grabner positiv positioniert hat. „Jede Verzögerung und jeder öffentliche Disput schreckt zukünftige Investoren ab“, meint Michael Aermes und sieht klar die Aufgabe vor Augen, die Erschließung des Industriegebietes abgeschlossen zu haben, bevor die Konjunktur wieder anzieht. Einer der wichtigsten Punkte sollte heute im besonderen Fokus stehen: die Verkehrsplanung.

Aermes bat die anwesenden Ausschussmitglieder, Leopold Böhm, Mario Willer, Hinrich Nowak, Bettina Kutz, Nico Trübner sowie Jan Sittig die erarbeiteten Informationen in die Fraktionen zu tragen, damit ein zügiges Voranschreiten möglich ist. Letzterer wurde gemäß der Tagesordnungsfolge als Vertreter des Vorsitzes berufen, bevor Bürgermeisterin Steffi Syska in kurzen einleitenden Worten die Einberufung des Ausschusses aufgrund der Wichtigkeit des Projekts sehr begrüßte.

Ebenfalls anwesend waren neben den Brehnaern Bernd Hubert und Theo Schöpfel natürlich auch die Planerinnen und Planer von Fichtner Water & Transportation sowie von PRISMA Projektingenieure für Strategie und Management, die die jeweiligen Planungsstände erläuterten.

In der jetzt befindlichen Leistungsphase 2 rückten folgende Planungsobjekte in den Fokus der Beratung: Verkehrsanlagen, Schmutzwasserent- und Trinkwasserversorgung, Medien- und Trassenplanung, Löschwasser und die öffentliche Straßenbeleuchtung. Bei den Verkehrsanlagen stand vor allem der Quetzer Weg im Mittelpunkt. Sein Ausbau ist Dreh- und Angelpunkt.

Die drei Varianten zu den Verkehrsanlagen im Kreuzungsbereich Quetzer Weg/ Münchner Straße erhielten eine Benotung, wobei am Ende die Erbauung eines Kreisverkehrs am besten abschneidet. Diese Variante wurde zuletzt auch bis auf eine Gegenstimme als Favorit auserkoren.

In den weiteren Entscheidungen folgten die Mitglieder mehrheitlich den Ausarbeitungen der Planer und der Stadtverwaltung. Wer die Agenda des Ausschusses nachlesen möchte oder die Pläne einsehen möchte, kann dies gern auf unsere Website tun.

Die nächste öffentliche Sitzung ist für den 5. September um 16 Uhr im Mehrgenerationentreff geplant.

Stefanie Rückauf
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/ Stadtmarketing

Stadtrat vom 24.05.2023 - Fragen und Antworten zur Einwohnerfragestunde

Etwa 40 Einwohner kamen zur Stadtratssitzung am 24. Mai 2023. Nachfolgend werden die Fragen der Einwohner aufgelistet, welche i.d.R. auch nur zulässige Fragen im Sinne der Geschäftsordnung für den Stadtrat sind. Das bedeutet, dass die Fragen entweder von allgemeinem Interesse für alle sind oder in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates liegen.

Bürgeranfrage aus Brehna:
Thema: Ruhestörung am Sportplatz/Bolzplatz Brehna, Sportstättenregelung für Brehna
Antwort: Nach Prüfung des Sachverhaltes und mehrmaliger Rücksprache mit dem Vorstand des TSV Brehna wird auf eine gegenseitige Rücksichtnahme appelliert und durch direkte Gespräche mit den Anwohnern durch den Verein auch umgesetzt. Die Nutzung der Sportstätte unterliegt dem Allgemeinwohl. Von einer Satzungsregelung für den Sportplatz (so wie bei allen anderen auch) wird Abstand genommen, da die Regelungen zur Ruhestörung bereits in der allgemeinen Gefahrenabwehrverordnung inkludiert sind und Verstößen bei Anzeige nachgegangen wird.

Bürgeranfragen aus Sandersdorf:
Thema: Änderung der Verkehrsschilder „Spielstraße“ zu „30er-Zone“ in der Friedensstraße
Antwort: Die Änderung der Geschwindigkeitsbeschilderung wurde gemeinsam mit dem Landkreis vorgenommen. Die eingegangenen Widersprüche der Anwohner wurden als Widerspruchsverfahren zusammengefasst und an die zuständige Behörde beim Landkreis übergeben.

Bürgeranfragen aus Zscherndorf:
Thema: Naturstadt Zscherndorf, Pflege der 30 neuen Bäume an der Postgrube (Gießen und Pflege) durch die Stadt
Antwort: Diese werden in der Verantwortung der Bauverwaltung/Grünflächenamt mit übernommen.

Bürgeranfragen aus Roitzsch:
Thema: Brauchen wir noch Solarenergie?
Antwort: Erneuerbare Energien werden weiterhin noch ausgebaut. Die Forderung der Unabhängigkeit der Energieversorgung bedingt diese Ausweitung von erneuerbaren Energien. Dies ist eine übergeordnete Vorgabe, welche auch wir als Stadt umsetzen müssen.

Thema: Ich sehe eine hohe Anzahl an Stellenausschreibungen bei der Stadt und speziell den Klimamanager, warum?
Antwort: Der Klimaschutzmanager wird zu 100 % gefördert und aufgrund der aktuellen umwelt- und energiepolitischen Geschehnisse notwendig. Weitere Stellenausschreibungen gehen zurück auf allgemeinen Personalmangel, der aktiv angegangen wird und natürlich auch Personalwechsel, wie er allgemein üblich ist.

Bürgeranfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem gesamten Stadtgebiet:
Thema: Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ in der Ortschaft Ramsin, konkret zum Bebauungsplanverfahren der ISM Bitterfeld GmbH & Co. KG aus Bitterfeld-Wolfen
Antwort: Viele Fragen wurden zu diesem Thema gestellt. Hierbei wurde auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt in der Sitzung verwiesen, da dort die Abwägung und Erörterung des gesamten Themas erfolgte und die Fragen beantwortet wurden.

Thema: Vermietungskosten des Mehrgenerationentreff Sandersdorf erscheinen zu teuer. Gibt es eine alternative Möglichkeit, damit man die Räumlichkeiten nutzen kann?
Antwort: Bei der Erhebung handelt es sich um eine Nutzungspauschale, welche auf Grundlage von kalkulatorischen Kosten des Verbrauchs (Strom, Wasser, Reinigung) festgelegt wurden. Bei Nutzung müssen diese entsprechend gedeckt sein. Die Höhe des Nutzungsentgeltes ist für die Qualität des Hauses vertretbar und sichert auch die Einhaltung der Nutzungsstandards. Bei gemeinwohlorientierten Veranstaltungen von besonderem Interesse für die BürgerInnen und die Stadt kann auf eine Erhebung der Nutzungspauschale im Einzelfall abgesehen werden.

Raum Nutzungsentgelt halbtags
(6 Stunden)
Nutzungsentgelt
ganzer Tag
Kaution
Großer Veranstaltungsraum inklusive Küche 12,50 € 25,00 € 250,00 €
Kleiner Veranstaltungsraum inklusive Küche 10,00 € 20,00 € 100,00 €
Großer und kleiner Veranstaltungsraum inklusive Küche 18,50 € 37,00 € 250,00 €
Büro inklusive Küche 4,00 € 8,00 € 50,00 €

Stadtrat vom 28.06.2023 - Fragen und Antworten zur Einwohnerfragestunde

Bürgeranfrage aus Brehna
Thema: Warum wurde das neue Tanklöschfahrzeug (TLF 4000) über das Land beschafft und die Ortsfeuerwehr Brehna darf kaum mitentscheiden? Der stellv. Ortswehrleiter sieht eine Verschlechterung des jetzigen Zustandes der Fahrzeugausrüstung.
Antwort: Die Stadt hat die Möglichkeit genutzt, sich bei einer Ausschreibung des Landes zur Beschaffung eines TLF 4000 zu beteiligen und somit ein kostengünstiges Fahrzeug mit einer Kostenförderung des Landes zu beschaffen. Entscheidungsgrundlage war dabei die durch den Stadtrat beschlossene Risiko- und Brandschutzbedarfsanalyse. Das Ausstattungs-und Leistungsverzeichnis wurde durch das Land erstellt. Eine Beteiligung der Stadt und der Ortsfeuerwehr erfolgt erst beim Thema Sonderausstattung für das Fahrzeug und dabei sind wir aktuell. Eine Verschlechterung der Ausrüstung sieht die Stadt nicht.

Bürgeranfragen aus Sandersdorf-Brehna
Thema: Sondergebiet Erneuerbare Energien an der Kieswerkstraße. Unterschiedliche Fragen zu diesem Thema bezogen sich auf Alternativgrundstücke, Baugenehmigungen, Wassernutzung, Flächennutzungsplan und Bauleitplanung.
Antwort: Für dieses Gebiet, welches Privatgelände ist, wird gerade eine Bauleitplanung durchgeführt. Diese erfolgt in mehreren Schritten und muss durch die Stadtverwaltung neutral durchgeführt werden. Entscheidungsträger in diesem mehrstufigen Verfahren ist der Stadtrat. Da der gemeinsame Flächennutzungsplan noch in der Bearbeitung ist, erfolgt die Flächensonderausweisung unabhängig davon über das Bauleitverfahren. Das Verfahren schließt mit einem Satzungsbeschluss im Stadtrat ab. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung, welche bis 27.07.23 läuft, seine Vorstellungen und Anregungen einbringen.

Thema: W-Lan in Schulen - trotz Glasfaseranschluss ist noch kein W-Lan in den Schulen.
Antwort: In unseren 3 Grundschulen wird das im Rahmen der Förderung zum Digitalpakt Schule ab dem 2. Halbjahr 2023 baulich umgesetzt.

Bürgeranfragen aus Roitzsch
Thema: Erfolgt eine Beteiligung am Gewinn der erneuerbaren Energien?
Antwort: Ja die Beteiligung der Kommune liegt bei 0,02 Cent je eingespeister KWh. Die 0,02 Cent bei Neuanlagen ist in den Verträgen verankert und liegen der Verwaltung als Entwurf bereits vor. Durch die Verwaltung wird gerade die Beteiligung bei den Bestands-Freiflächen-Photovoltaikanlagen geprüft.

Thema: Verteilung der Brauchtumsmittel scheint noch nicht geklärt.
Antwort: Doch das ist geklärt und soll perspektivisch auch in einer Richtlinie verankert werden. Diese wird gerade mit den Ortsbürgermeistern erarbeitet. Die Verteilung der Mittel werden grundsätzlich durch die Ortschafträte bestimmt. Außer in Sandersdorf, wo es derzeit noch keinen Ortschaftsrat gibt. Hier entscheidet die Bürgermeisterin über die Verteilung der Mittel.

Beschlussprotokoll für den Stadtrat Sandersdorf-Brehna / Sitzung vom: 24.05.2023

Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Zwischenabwägung) des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ in der Ortschaft Ramsin
DSNR: 041/2023
BSNR: SR SB – 031/2023

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna beschließt wie folgt:

  1. Die zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ in der Ortschaft Ramsin von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von den Nachbargemeinden und -städten vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft und in einer Übersicht gemäß Anlagen zusammengefasst:
    1. Hinweise, Bedenken und Anregungen aus der Bürgerschaft werden gemäß Anlage 1 zum Beschluss abgewogen bzw. berücksichtigt (Anlage 1 – Abwägung Seite 1 bis Seite 16),
    2. Hinweise, Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte werden gemäß Anlage 2 zum Beschluss abgewogen bzw. eingearbeitet (Anlage 2 – Abwägung Seite 1 bis Seite 38),
    3. Das Abwägungsergebnis ist in die Plandokumente zum Entwurf des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung mit Anlagen) einzustellen.
  2. Der Öffentlichkeit wird entsprechend § 3 Abs 2 BauGB S. 5 die Möglichkeit gegeben, Einsicht in das Ergebnis der Zwischenabwägung zu nehmen. Die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, wird im Amtsblatt „Der Lindenstein“ und auf der Homepage der Stadt Sandersdorf-Brehna öffentlich bekannt gemacht.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden und -städte, die Anregungen vorgebracht haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind dem fertig gestellten Bebauungsplan mit einer Stellungnahme beizufügen.

Der Beschluss wird mit 14 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.


Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlich der Kieswerkstraße“ in der Ortschaft Ramsin

DSNR: 042/2023
BSNR: SR SB – 032/2023

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna beschließt wie folgt:

  1. er Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ in der Ortschaft Ramsin für das Gebiet der Gemarkung Ramsin, Flurstück 44/15 der Flur 1, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung bestätigt. Die Begründung Teil I und der Umweltbericht Teil II nebst Anlagen werden gebilligt.
  2. Der Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, den Textliche Festsetzungen und der Begründung Teil I mit Anlagen, dem Umweltbericht Teil II mit Anlagen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung sind gleichzeitig die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  3. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgt für die Dauer eines Monats während der üblichen Dienstzeiten am Verwaltungssitz der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2 in 06792 Sandersdorf-Brehna. Die Planunterlagen sind während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt zur Möglichkeit der Einsichtnahme für Jedermann einzustellen. Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen schriftlich, per E-Mail und / oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Beschluss wird mit 14 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.


Widmung einer Erschließungsstraße in der Ortschaft Renneritz der Stadt Sandersdorf-Brehna
DSNR: 051/2023
BSNR: SR SB – 033/2023

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna beschließt die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsstraße „Elfenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5 in 06792 Sandersdorf-Brehna, OT Renneritz gemäß § 6 StrG LSA als Gemeindestraße.

Der Beschluss wird mit 8 JA-Stimmen, 4 NEIN-Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen.

Beschlussprotokoll für den Stadtrat Sandersdorf-Brehna / Sitzung vom: 07.06.2023

Vergabe der Umplanungsleistungen zum Bauvorhaben „Zukunftskita“ Roitzsch
DSNR: 066/2023
BSNR: SR SB – 034/2023

Die Bürgermeisterin der Stadt Sandersdorf-Brehna wird ermächtigt, Nachtragsvereinbarungen im Rahmen der Umplanung zum Projekt „Zukunftskita“ Roitzsch zu schließen:

Der Beschluss wird mit 13 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Beschlussprotokoll für den Stadtrat Sandersdorf-Brehna / Sitzung vom: 28.06.2023

Grundsatzentscheidung über den Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses Roitzsch (Neubau einer Fahrzeughalle) mit Aufhebung des Sperrvermerks
DSNR: 078/2023
BSNR: SR SB – 035/2023

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna beschließt:

  1. Die Aufhebung des Sperrvermerkes: Kostenstelle 12610.081 - Sachkonto 096100 - Untersachkonto 09610.40039 Neubau Fahrzeughalle Feuerwehr Roitzsch.
  2. Die Bürgermeisterin wird mit der Umsetzung des Bauvorhabens, der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Roitzsch - „Neubau einer Fahrzeughalle“ - in Sandersdorf-Brehna, Teichstraße 25/26 in 06809 Sandersdorf-Brehna OT Roitzsch (Standort A), beauftragt.

Der Beschluss wird mit 13 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen und 7 Enthaltungen angenommen.


Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
DSNR: 080/2023
BSNR: SR SB – 036/2023

Gemäß § 103 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 102 Abs. 1 KVG LSA beschließt der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna die im Entwurf vorliegende 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan, einschließlich den vorgetragenen Änderungen, für das Haushaltsjahr 2023.

Der Beschluss wird mit 18 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Stadtratsbericht vom 22. Februar 2023

Unter Tagesordnungspunkt 3 „Bericht über den Stand der Umsetzung der Beschlüsse und getroffenen Festlegungen aus dem öffentlichen Teil der letzten Sitzung sowie noch nicht schriftlich beantwortete Anfragen der Stadträte aus dem öffentlichen Teil der letzten Sitzung“ führten der Stadtratsvorsitzende Mario Schulze und die Bürgermeisterin Steffi Syska folgendes aus: Bezüglich der Funktionsübertragung der Stadtwehrleitung fand eine Gesprächsrunde unter der Teilnahme der Kommunalaufsichtsbehörde statt. Die Hauptverwaltungsbeamtin nahm Stellung zur Dienstaufsichtsbeschwerde. Der Fall liegt nun zur Prüfung bei der Kommunalaufsicht.

Zum Antrag des Stadtratsmitglieds Jan Sittig zur Erstellung der Jahresberichte der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna von 2014 bis 2021, gab Steffi Syska bekannt, dass der zusammenfassende Bericht zur nächsten Stadtratssitzung am 22. März vorliegen wird. Der Jahresbericht des Jahres 2022 wird ausführlich erarbeitet und liegt im Laufe von 2023 vor.
Ein weiterer Punkt waren die Berechnungen zum Stromverbrauch der Zukunftskita Roitzsch.

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde beschäftigten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger u.a. folgende Themen: die Verlegung der Fernwärmeleitungen in Sandersdorf-Brehna (Zustand vor Bauphase wird nach Beendigung wieder hergestellt), die Schließung des Jugendclubs „Chill Out“ (die Wiedereröffnung fand am 1.3. statt, eine Neuausrichtung wird vorbereitet), Baumfällungen im Bereich des Kieswerks, Ausbau der Glasfaser, die Mühle Brehna (im Rahmen des Denkmalpfades wird diese saniert, hierbei sind erhebliche Schäden am tragenden Bauwerk zum Vorschein gekommen, es erfolgen Absprachen mit allen beteiligten Akteuren zur Lösungsfindung)und die Flüchtlingssituation in der Stadt (hier funktioniert weiterhin eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und der Neubi). Zudem wurde auf die Parkplatzsituation am Mehrgenerationentreff hingewiesen. Hierzu gibt es eine Übersicht von Parkmöglichkeiten auf der Website der Stadt. Ebenso kam die Frage nach einer Wirtschaftskonferenz in der Stadt. Eine "Auftaktveranstaltung zum Unternehmerstammtisch 2023" wird bereits im Bereich Wirtschaftsförderung vorbereitet. Ein Termin wird zeitnah bekannt gegeben.

Beim Grundsatzbeschluss zur weiterführenden Erschließung Industriegebiet Brehna II – westlich der Münchener Straße ging es im Wesentlichen um die Weiterführung des Projektvorhabens inklusive der nach aktuellem Planungsstand kalkulierten Baukosten in Höhe von 95.933.876 Euro. Davon entsteht für die Stadt Sandersdorf-Brehna bei einer geplanten Förderhöhe von 95% ein Eigenanteil von 4.955.955 Euro. Seit 2020 laufen die Bemühungen die 182 ha Landfläche westlich der Münchener Straße für weitere Ansiedlungen von Unternehmen zu erschließen. Nachdem einige Stadtratsmitglieder ihren Standpunkt und auch Jenny Weinhold (Fördermittelmanagerin der Stadt) den Projektstand hinsichtlich des Fördermittelbescheides erläutert haben, stand am Ende das Bekenntnis zur Wirtschaftsfreundlichkeit der Stadt Sandersdorf-Brehna. Mit zwei Enthaltungen wurde der Beschluss gefasst, der auch die Aufhebung des Sperrvermerks zur Beschaffung des Materials für die Verlegung der Gashochdruckleitungen enthielt.  

Zum folgenden Tagesordnungspunkt Grundsatzbeschluss "Zukunftskita Roitzsch" - Aufhebung Sperrvermerk wurden die Details der Bauplanung durch die Fachplanerin den vorberatenden Ausschüssen (im Wirtschafts-, Bau-, Ordnungs- und Umweltausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss) umfangreich vorgestellt. Finanzielle Einsparpotentiale sowie eine Gegenüberstellung zweier Dachkonstruktionen, deren Vor- und Nachteile sowie damit verbundene Kosten wurden dargestellt und diskutiert. Der Bauplanungsstand für das Projekt befindet sich im Abschluss der Leistungsphase 3. Das Projektvorhaben steht nach wie vor auf der Prioritätenliste des Landes für das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt Revier 2038“. Die Kosten für das Bauvorhaben belaufen sich nach aktueller Kostenberechnung mit Stand vom 31.01.2023 auf 10.250.589,79 Euro brutto. Die Stadt Sandersdorf-Brehna trägt bei einer geplanten Förderhöhe von 90 %  und unter Berücksichtigung der durch den Fördermittelgeber voraussichtlich bereitgestellten 7.200.000 Euro brutto einen Eigenanteil von 3.050.589 Euro brutto. Aktuell ist noch eine Kostenreserve von ca. 470.000 Euro brutto für eventuelle Baukostensteigerungen im Haushalt  zu verzeichnen.

In der eigentlichen Stadtratssitzung wurden noch einmal intensiv Vor- und Nachteile des geplanten Sheddachs gegenüber eines Flachdachs, welches von einigen Stadtratsmitgliedern bevorzugt wird, diskutiert. Sowohl Fachbereichsleiterin Bianca Bennemann als auch Fachplaner Eckhard Schmidt vom Weimarer Architektenbüro Schettler & Partner empfahlen das Festhalten an der vorliegenden Planung. Ein Geschäftsordnungsantrag nach ca. einer Stunde führte zum Ende der Rednerliste der Stadtratsmitglieder. In einem der letzten Redebeiträge wurde von einem Stadtratsmitglied ein Änderungsantrag zur Beschlussvorlage gestellt. Inhalt war dabei die Änderung der Dachform (Flachdach) und Ausweitung der vorgesehenen Photovoltaikanlage. Nach einer beantragten Pause wurde dem Änderungsantrag mehrheitlich von den Stadtratsmitgliedern zugestimmt.     

Die weiteren Beschlüsse sind mit wenigen Nachfragen einstimmig oder mehrheitlich beschlossen worden:

  • Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage, südlich Schwarzer Weg" in der Gemarkung Ramsin
  • Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Zwischenabwägung) des Bebauungsplanes " KITA und Umgebung - ehemalige Zuckerfabrik" in der Ortschaft Roitzsch
  • Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes "KITA und Umgebung - ehemalige Zuckerfabrik" in der Ortschaft Roitzsch
  • Beschluss über die überplanmäßigen Auszahlungen der Heimat- und Brauchtumspauschale der Ortschaften (zweckgebunden für Veranstaltungen)
  • Umwandlung einer Stelle SB Digitalisierungsmanager/in im Stellenplan 2023

Der öffentliche Teil der Sitzung wurde kurz nach 22 Uhr beendet. Der nichtöffentliche Teil wurde an dem folgenden Montag fortgesetzt.

Stefanie Rückauf
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/ Stadtmarketing