Inhalt

Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Sandersdorf-Brehna wird ab dem 01.12.2021 öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Sandersdorf-Brehna auf der städtischen Internetseite erfolgen. Dies betrifft u.a. die Veröffentlichung über die Durchführung von Stadtratssitzungen und seiner Ausschüsse sowie die Durchführung von Ortschaftsratssitzungen inklusive der dort zu behandelnden Tagesordnungspunkte.

Weiterhin werden die Satzungen der Stadt Sandersdorf-Brehna unter Bekanntgabe des Bereitstellungstages und damit der Zeitpunkt des Inkrafttretens ab 13.03.2021 hier veröffentlicht. Hintergrund ist ein schnelleres und flexibleres Verwaltungshandeln zu ermöglichen. Damit Sie dennoch auch schriftlich informiert bleiben, erfolgt weiterhin die Kurzbekanntmachung der ortsüblichen Bekanntmachungen der Tagesordnungen für die politischen Gremien im Amts- und MItteilungsblatt. Bitte beachten Sie dabei den Zeitpunkt des Inkrafttretens aufgrund der amtlichen Veröffentlichung auf der städtischen Internetseite.

Die Satzungen werden an dieser Stelle drei Monate zu finden sein. Anschließend finden Sie diese unter dem Menüpunkt Ortsrecht. 

Die Sitzungstermine der Gremien der Stadt Sandersdorf-Brehna sind für Sie im städtischen RIS-Portal zu finden. Dort finden Sie auch nähere Informationen über die Gremiumsmitglieder und die Fraktionen.

Tagesordnungen

Bekanntmachungen

Archiv

Amtliche Bekanntmachungen nach Baugesetzbuch

Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien "Nördlicher Teil der Kieswerkstraße", Ortschaft Ramsin der Stadt Sandersdorf-Brehna gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die Beteiligung der Behörden- und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sandersdorf-Brehna, Gemarkung Ramsin gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)  

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ortschaft Ramsin gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 11.09.2020 im Amts- und Mitteilungsblatt „Der Lindenstein “ Nr. 19/2020, 30. Jahrgang.

Planungsanlass des Bebauungsplanverfahrens ist das konkrete Bauvorhaben der ISM Bitterfeld GmbH & Co. KG aus 06749 Bitterfeld-Wolfen, Röhrenstraße 75 in der Ortschaft Ramsin der Stadt Sandersdorf-Brehna eine Anlagenkombination aus erneuerbarer Energiegewinnung und Speicherung in Verbindung mit der Erzeugung von sogenannten „grünen Wasserstoff“ zu errichten und zu betreiben.

Die Umsetzung des Vorhabens erfordert die Berücksichtigung folgender Belange:

  • die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur energetischen Nutzung,
  • die Errichtung eines Batteriegroßspeichers,
  • die Errichtung eines Wasserstoff-Kraftwerkes und Speichers sowie einer Wasserstofftankstelle,
  • die Realisierung der planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines sonstigen Sondergebietes Erneuerbare Energie sowie den erforderlichen Erschließungs- und Ausgleichsflächen,
  • die Erfüllung der Bedingungen und Kriterien gemäß EEG,
  • die Nutzung erneuerbarer Energien als Beitrag zum Klimaschutz und der Klimaanpassung,
  • die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
  • die Entwicklung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen und die Sicherung der hierfür erforderlichen Flächen.

Die Förderung der Nutzung sowie der Speicherung von regenerativen Energiequellen als Beitrag zum Klimaschutz ist ein wesentlicher Anspruch an das geplante Bauvorhaben.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich ausgelegt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 44/15 der Flur 1 der Gemarkung Ramsin und hat eine Größe von ca. 19,05 ha. Er liegt im Bereich der ehemaligen Braunkohlegrube „Erich“, ist heute Betriebsgelände der oeko-baustoffe GmbH und befindet sich:

  • nordöstlich der bebauten Ortslage Ramsin
  • westlich der Ortslage Sandersdorf,
  • südlich des Gewässers ‚Förstergrube‘ sowie
  • südlich der ‚Zörbiger Straße‘ und der ‚Kieswerkstraße‘ im Ortschaft Ramsin der Stadt Sandersdorf – Brehna.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Entwurfs des Bebauungsplanes und die Lage des Plangebietes sind der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Das Plangebiet wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss geändert. Ursprünglich umfasste der Geltungsbereich das gesamte Flurstück 44/15. Der Rechtsinhaber der Kiesabbaufläche beantragte beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt eine Teilaufhebung für das Bewilligungsfeld „Zscherndorf-Ramsin“. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 05.11.2021 stattgegeben. Der südliche Bereich des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes schneidet damit den verbleibenden Feldesteil der Bewilligung „Zscherndorf-Ramsin“ und steht für eine bauliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Ebenfalls wurde die Fläche nordöstlich der ‚Kieswerkstraße‘ aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Die Erschließung des Plangebietes ist über die ‚Kieswerkstraße‘ gesichert.

Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 24.05.2023 über die Zwischenabwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB zum o. g. Bebauungsplan beraten und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen von 515 Bürgern Stellungnahmen ein. Da die Inhalte der Stellungnahmen zum Teil den gleichen Inhalt haben bzw. vergleichbar sind, wurden diese in den nachfolgend aufgeführten Themenblöcken:

  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Eignung als Naherholungsgebiet
  • Flächeninanspruchnahme/Standortalternativen
  • Emission und Immissionen
  • Zugänglichkeit des Plangebietes
  • Sicherheitsbedenken
  • Sonstiges

zusammengefasst. Der Öffentlichkeit wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB Satz 5 die Möglichkeit gegeben, Einsicht in das Ergebnis der Zwischenabwägung zu nehmen. Das Ergebnis der Prüfung kann während der o.g. Dienststunden ebenfalls in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung, Raum 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna eingesehen werden.

Für den Fall, dass die Verfasser der Stellungnahmen sich hinsichtlich der Zusammenfassung der vorgebrachten Belange nicht richtig wiedergegeben bzw. ausreichend gewürdigt sehen, besteht die Möglichkeit, eine erneute Stellungnahme abzugeben.

In gleicher öffentlicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Sandersdorf-Brehna am 24.05.2023 wurde der Beschluss gefasst, den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet EE „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ wurde gebilligt.

Als nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen werden gemeinsam mit den Planunterlagen folgende Unterlagen öffentlich ausgelegt:

  • Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 09.05.2022
  • Landesverwaltungsamt, obere Immissionsschutzbehörde: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 04.05.2022
  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 17.05.2022
  • Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 09.05.2022
  • Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 12.04.2022
  • Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 03.05.2022
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH – Betrieb Mitteldeutschland: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 17.05.2022
  • DB AG: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 11.04.2022
  • Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V.: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 26.04.2022

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bei der Stadt Sandersdorf-Brehna verfügbar:

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes, obere Immissionschutzbehörde vom 04.05.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: keine Bedenken; die stofflichen Emissionen der Wasserstoffherstellung beschränken sich auf Sauerstoff und Wasserstoff, die als natürliche Bestandteile der Luft keine Verunreinigungen darstellen; aufgrund hinreichender Abstände zu schutzbedürftigen Nutzungen keine Belastung durch Lärmimmissionen sowie Immissionen elektrischer oder magnetischer Felder zu erwarten.
  • Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Immissionsschutzbehörde vom 17.05.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: städtebauliche Beeinträchtigung durch Planung nicht erkennbar; Betrieb der Anlage aus immissionsschutzrechtlicher Sicht möglich; Benennung sensibler Nutzungen in der Umgebung des Vorhabens sowie Forderung zur Erarbeitung einer Schallemissionsprognose; Hinweis, dass Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff ab Lagermenge von 5 Tonnen einen Störfall darstellen.
  • Schallemissionsprognose vom 04.01.2023: Ergebnis, dass im SO 1 EE ein Tageswert (6:00 bis 22:00 Uhr) von 64 dBA/m² und ein Nachtwert (22:00 bis 06:00 Uhr) von 49 dBA/m² sowie im SO 2 EE ein Tageswert (6:00 bis 22:00 Uhr) von 63 dBA/m² und ein Nachtwert (22:00 bis 06:00 Uhr) von 48 dBA/m² nicht überschritten werden darf.
  • Stellungnahme der DB AG vom 11.04.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs der nördlich außerhalb des Geltungsbereiches gelegenen Bahnstrecke dürfen nicht gefährdet oder gestört werden.
  • Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes Nr. SO EE vom 16.03.2023: kurzzeitige Beeinträchtigungen in der Bauphase möglich; direkte Sichtverbindungen können aufgrund vorhandener Gehölz- und Waldstrukturen ausgeschlossen werden; mit Realisierung der Vorgaben des Bebauungsplanes können erhebliche negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit ausgeschlossen werden.

Schutzgut Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt

  • Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Naturschutzbehörde vom 17.05.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: Hinweis auf Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und dessen Erarbeitungsgrundlage; Hinweis auf Erforderlichkeit eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.
  • Stellungnahme des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. vom 26.04.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: Hinweise bzw. Empfehlung zur Eingrünung mit Hecken standortgeeigneter Arten als Rückzugsort verschiedener Arten, zur Anlage von Grünflächen unter, neben und zwischen den Modulen und zur Errichtung von Erschließungswegen; Empfehlung zur Anlage von Lesesteinhaufen u. ä. Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung; beim Betrieb der Anlagen ist der Einsatz naturgefährdender Mittel zu vermeiden.
  • Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes SO EE vom 16.03.2023: (Es befinden sich keine Schutzgebiete oder Schutzobjekte sowie Natura 2000 Gebiete gemäß § 32 BNatSchG oder gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG im Plangebiet).
  • Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes SO EE vom 16.03.2023: mit Realisierung der Vorgaben des Bebauungsplanes unter Einhaltung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen können erhebliche negative Auswirkungen bestandsgefährdeter Biotoptypen sowie bestandsgefährdeter Arten ausgeschlossen werden.
  • Artenschutzfachliche Untersuchung zum Bebauungsplan der Stadt Sandersdorf Brehna Sonstiges Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ vom 27.02.2023: im zentralen Bereich und im östlichen Randbereich des Plangebietes wurden Individuen der Zauneidechse nachgewiesen; die nachgewiesene Brutvogelzönose besteht aus 50 Brutvogelarten unterschiedlicher ökologischer Anspruchstypen mit einem hohen Anteil Pionierarten; Verbotstatbestände sind unter Anwendung der Sonderregelung des § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG nur für die Art Zauneidechse abgeleitet worden, welche durch artspezifische Maßnahmen vollständig vermeidbar sind; Belange des besonderen Artenschutzes stehen bei Umsetzung der abgeleiteten artübergreifenden und artspezifischen Vermeidungsmaßnahmen der Planung bzw. dem Vorhaben nicht entgegen; für die wertgebenden Pionierarten und die Zauneidechse sollten habitatsichernde Gestaltungs-/Pflegemaßnahmen festgesetzt werden.

Schutzgut Boden/Fläche

  • Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.05.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: raumbedeutsame Planung im Sinne von raumbeeinflussend und raumbeanspruchend.
  • Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Abfallbehörde vom 17.05.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: Hinweis auf ehemaligen Braunkohletagebau, dem hier anstehenden Boden bzw. dessen Eigenschaften sowie der fachgerechten    Entsorgung; sonstige abfallrechtliche Hinweise.
  • Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Bodenschutzbehörde vom 17.05.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: keine Altlastenverdachtsfläche; Hinweis auf ehemaligen Braunkohletagebau dem hier anstehenden Boden bzw. dessen Eigenschaften; Anlagen sind generell so zu errichten, dass Gefährdung des Bodens ausgeschlossen ist; sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Bodenversiegelung ist auf unbedingt notwendige Maß zu begrenzen; sonstige bodenrechtliche Hinweise.
  • Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Brand- und Katastrophenschutz vom 17.05.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: Fläche als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen; sonstige Hinweise zum Umgang mit Kampfmittelverdachtsflächen.
  • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 09.05.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: keine Einwände; es ist darauf zu achten, dass Kompensationsmaßnahmen nicht auf landwirtschaftlichen Flächen erfolgt; bei Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Kompensation, ist dies zu begründen.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 03.05.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: Belange wurden bereits berücksichtigt; keine Bedenken, da voraussichtlich Ende März das Ende der Bergaufsicht festgestellt wird; Empfehlung im Vorfeld der Errichtung standortbezogene Baugrunduntersuchungen durchzuführen; Hinweise zu ggf. erforderlicher Aufschüttungen.
  • Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes SO EE vom 16.03.2023: durch die Änderungen im Plangebiet aufgrund der bergbaulichen Vorbelastungen werden keine erheblichen, negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche verursacht; mit Realisierung der Vorgaben des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der Vorbelastungen aufgrund der historischen Nutzung können erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ausgeschlossen werden.

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Wasserbehörde vom 17.05.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: Hinweise zur Versickerung des Niederschlagswassers, sanitären Abwassers, benötigtes Trinkwasser für die Elektrolyse und sanitärer Anlagen.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 03.05.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: Hinweise zur Grundwasserdynamik.
  • Stellungnahme Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH – Betrieb Mitteldeutschland vom 17.05.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: Hinweise zu den vorhandenen Filterbrunnenstandorte, der Grundwassermessstelle sowie der bergbaulichen Situation im Plangebiet.
  • Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes SO EE vom 16.03.2023: das Schutzgut Wasser wird aufgrund der anthropogenen Vorbelastungen und nach jetzigem Kenntnisstand nicht erheblich nachteilig beeinflusst.

Schutzgut Klima und Luft

  • Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes SO EE vom 16.03.2023: mit Realisierung werden insgesamt die positiven Effekte für das Schutzgut Klima/Luft überwiegen, da die Freisetzung von schädlichen Klimagasen durch die Nutzung der erneuerbaren Energien erheblich verringert werden.

Schutzgut Landschaftsbild

  • Stellungnahme des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. vom 26.04.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: Hinweise bzw. Empfehlungen zur Eingrünung mit Hecken standortgeeigneter Arten zur besseren Einbindung in das Landschaftsbild.
  • Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes SO EE vom 16.03.2023: mit Realisierung der Vorgaben des Bebauungsplanes ergeben sich nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild; lediglich in geringer Entfernung zum Plangebiet wahrnehmbar; in der Fernwirkung aufgrund der Geländesituation und sichtverschattenden Gehölzstrukturen kaum Sichtbeziehungen vorhanden; erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können somit ausgeschlossen werden.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 12.04.2022 zum Vorentwurf des BPlanes SO EE: nach derzeitiger fachlicher Einschätzung aus archäologischer Sicht keine Einwände; Hinweis auf § 9Abs. 3DenkmSchG LSA.
  • Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes SO EE vom 16.03.2023: nachteilige Auswirkungen auf die Kulturgüter, archäologische Kulturdenkmale oder sonstige Sachgüter aufgrund des fehlenden Vorkommens ausgeschlossen.

 

Detaillierte Angaben und Auswertungen der umweltrelevanten Informationen zu den genannten Schutzgütern sind zusätzlich im Entwurf des Umweltberichts mit der Anlage „Artenschutzfachliche Untersuchung zum Bebauungsplan der Stadt Sandersdorf Brehna“ sowie der Anlage 1 der Begründung Teil I „Schallemissionsprognose“ zum Bebauungsplan Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ortschaft Ramsin vom 16.03.2023 enthalten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlich der Kieswerkstraße“ Ortschaft Ramsin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung nebst Anlagen sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeitvom

26. Juni 2023 bis einschließlich 28. Juli 2023

Montag:                                geschlossen
Dienstag:                              09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch:                              geschlossen
Donnerstag:                          09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag:                                 09.00 bis 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger terminlicher Vereinbarung in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung, Raum 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Jedermann ist zur Einsicht berechtigt. Es wird Auskunft über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erteilt.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen, Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) eingereicht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen des Entwurfs zum Bebauungsplan Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlich der Kieswerkstraße“ in der Ortschaft Ramsin sind während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna unter www.sandersdorf-brehna.de/Meine-Stadt/Mein-Rathaus-Online/Amtliche-Bekanntmachungen einsehbar.

Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal) zugänglich.

Damit wird auch den Festsetzungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20.05.2020 in der aktuell gültigen Fassung entsprochen.

Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlichen Vorschriften (Verordnungen, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung an der o.g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Sandersdorf-Brehna, den 19.06.2023

Steffi Syska
Bürgermeisterin


  • 2_TÄ_FNP_Vorentwurf_Begründung mit Anlagen

  • 2_TÄ_FNP_Vorentwurf_Planzeichnung

  • BPL_PVA_Nördliche_Kieswerkstraße_Entwurf_Planzeichnung

  • BPL_PVA_Nördliche_Kieswerkstraße_Entwurf_Teil_I Begründung mit Anlagen

  • BP_PVA_Nördliche_Kieswerkstraße_Entwurf_Begründung_Teil II-Umweltbericht mit Anlagen

  • BP_PVA_Nördlich_Kieswerkstraße_ÜK_Top_Karte

Weitere Bekanntmachungen