Hundehaltung abmelden
Rundum informiert
Die Ordnungsverwaltung hat die wichtigsten Informationen zu diesem Thema bereits für Sie zusammengetragen.
Wenn Sie hier klicken, kommen Sie zur Unterseite «Informationen zur Hundean- und abmeldung«.
Hier finden Sie vorab detailierte Informationen.
Allgemeine Informationen
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Gebühren (Kosten)
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Siehe auch
Online-Dienste
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