Aufruf zur Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer zur Landtagswahl am 06.09.2026
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 06.09.2026 wird der 9. Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt.
Für die personelle Absicherung der Wahl ist die Stadt Sandersdorf-Brehna wieder auf die Hilfe vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer angewiesen.
Ich bitte hiermit alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sandersdorf-Brehna sich für die Übertragung eines Wahlehrenamtes zur Verfügung zu stellen.
Wo werden Wahlhelfer benötigt?
Es werden 14 Wahllokale in den einzelnen Ortschaften und 3 Briefwahllokale im Rathaus der Hauptverwaltung eingerichtet, für die jeweils Wahlvorstände zu bilden sind. Je Wahllokal werden 6 bis 8 Wahlhelfer gesucht.
Ablauf am Wahltag
Die Wahlzeit erstreckt sich von 08.00 bis 18.00 Uhr. Im Anschluss werden die Stimmzettel ausgezählt und das amtliche Wahlergebnis für den Wahlbezirk ermittelt.
In Absprache mit dem Wahlvorsteher können sich die Wahlhelfer während der Wahlzeit abwechseln. Zur Auszählung der Stimmzettel müssen jedoch alle Wahlvorstandsmitglieder im Wahllokal anwesend sein.
Der Einsatz in den Briefwahllokalen beginnt 15.00 Uhr. Der Briefwahlvorstand ist für die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses zuständig.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Mitglieder der Wahlvorstände können all diejenigen werden, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Land Sachsen-Anhalt eine Wohnung im Sinne des Melderechts (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Niemand darf mehr als einem Wahlorgan angehören. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlvorstandes berufen werden.
Vorkenntnisse
Für den Einsatz als Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Der Wahlvorstand trifft nötige Entscheidungen eigenständig durch Beschlussfassung. Für Rückfragen steht das Wahlbüro jederzeit unterstützend zur Verfügung.
Erfrischungsgeld
Für die Ausübung des Wahlehrenamtes erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes für den Wahltag ein Erfrischungsgeld i. H. v. 30,00 €, die Wahlvorsteher i. H. v. 40,00 €.
Anmeldung als Wahlhelfer
Bereitschaftserklärungen als Wahlhelfer können Sie bis zum 30.06.2026 auf der Internetseite unter der Rubrik Meine Stadt → Bürgerthemen → Wahlen über den internen Link „Ich möchte Wahlhelfer werden“ oder per E-Mail an
stefanie.gerstner@sandersdorf-brehna.de
unter Angabe von Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse melden.
Konkrete Wünsche für den Einsatz in einem bestimmten Wahllokal werden, soweit möglich, Berücksichtigung finden. Der Einsatz von Mitgliedern politischer Parteien hat jedoch Vorrang.
Ansprechpartnerin
Auf Fragen erteilt Ihnen Frau Gerstner unter der Telefonnummer 03493 / 801240 gern eine Auskunft.
Für Ihre Bereitschaft bedanke ich mich bei Ihnen bereits im Voraus.
gez. Steffi Syska
Bürgermeisterin