Gemeindeelternvertretung
Gemäß § 18 Abs. 4 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Gemeindeelternvertretung bei allen der Betreuung von Kindern betreffenden Fragen im Stadtgebiet zu beteiligen. Die Gemeindeelternvertretung wird für die Dauer von zwei Jahren aus der Mitte der gewählten Elternkuratorien aller neun Gemeinschaftseinrichtungen gewählt.
Sie vertritt die Interessen der Eltern und Kinder gegenüber den Kindertagesstätten, Horten und der Stadtverwaltung als Träger der Einrichtung. Die Gemeindeelternvertretung berät den Träger bei wichtigen Entscheidungen und fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Eltern, Kitas, Horten und anderen Bildungseinrichtungen. Sie unterstützt und koordiniert die Arbeit der einzelnen Elternkuratorien der Kitas und Horte in der Stadt und er nimmt Einfluss auf bildungs- und erziehungspolitische Entscheidungen auf kommunaler Ebene.