Bebauungsplan Industriegebiet "Am Stakendorfer Busch - OST"
Textliche Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Bei den ausgewiesenen Gebieten handelt es sich im Industriegebiete nach § 9 BauNVO.
Zulässig sind im eingeschränkten Industriegebiet Gle:
- Gewerbebetriebe aller Art
- Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
- Tankstellen
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Raumbedeutsamen Photovoltaikfreiflächen als Gewerbebetriebe aller Art sind gem. § 1 (5) BauNVO nicht zulässig.
Schallschutztechnische Festsetzungen
In Gle - Gebieten sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontigente L(EK) nach DIN 45691 weder tags (6:00 - 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 - 6:00 Uhr) überschreiten, zulässig.
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB), Fortsetzung
Schallschutztechnische Festsetzungen, Fortsetzung
Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006 - 12, Abschnitt 5. Für in den in der Planzeichnung dargestellten Richtungssektoren A - E liegende Immissionsorte darf in den Gleichungen (6) und (7) der DIN 45691 das Emissionskontigent L(EK) der einzelnen Teilflächen durch L(EK) + L(EK,zus) ersetzt werden.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) BauGB)
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch Festsetzung einer Grundflächenzahl und einer Baumassenzahl bestimmt (§ 16 BauNVO).
Die zulässige Grundfläche und die zulässige Baumasse ergeben sich aus der Nutzungsschablone im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.
Die festgesetzten Nutzungswerte des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung sind jeweils Höchstwerte.
Bauweise (§ 9 (1) 2 BauGB)
Für die GI - Baufelder wird keine Bauweise festgesetzt.
Stellplätze
Die Stellplätze für Grundstücke mit nach dieser Satzung zulässigen Nutzung sind grundsätzlich innerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche vorzusehen.
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 (1) 20 BauGB)
Stellplätze:
Stellplätze sind so herzustellen, dass das anfallende Niederschlagswasser versickern kann (Schotterrasen, Rasengitter, Betonpflastersteine im Splittbett).
Zur Sicherung und Verbesserung der klimatischen Situation ist pro angefangene 10 Stellplätze (beginnend ab 5 Stk.) je ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Dieser hat die Stellfläche bzw. die Zufahrtstraße zu überschatten.
Niederschlagswasser:
Die Niederschlagswasserentsorgung der privaten Grundstücke erfolgt durch Versickerung auf dem Grundstück.
Ersatzmaßnahme E1 - Entsiegelung Garagenkomplex Sandersdorf
Zunächst ist der vorhandene Müll ordnungs- und fachgerecht zu entsorgen. Türen, Dachrinnen, Dachpappen etc. sind ebenfalls zu entsorgen bzw. einer weiteren Restverwertung zuzuführen. Auf eventuell vorkommende Gefahrenstoffe ist besonders zu achten.
Der so beräumten Garagenkomplex ist nun fachgerecht zu entsiegeln. Die Betonplatten und Flächen sind aufzubrechen und die Garagen abzureißen. Die Betonreste können recycelt und somit einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Die Fundamente der Garagen und ggf. der Wegeunterbau ist ebenfalls zu entfernen. Reste von Beton oder ähnlichen Baustoffen dürfen auf der Fläche nicht verbleiben. Nach Bedarf kann nun einer Rekultivierung zugeführt werden. Hierfür ist Mutterboden aufzubringen, der auf der B - Planfläche anfällt. Die Rekultivierungsschicht beträgt wenigstens ca. 30 - 40 cm. Es ist eine ebene und homogene Fläche (Grobplanum) zu schaffen.
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) 25a BauGB)
Grünstruktur A1 - 1:
Im Norden und Süden des Planungsgebietes sind Baum - Strauchhecken aufzubauen, die überwiegend kleinere Bäume und Sträucher beinhalten.
Der Aufbau der Grünstruktur A1 - 1 sollte wie folgt realisiert werden. (Siehe Planzeichnung)
Grünstruktur A1 - 2:
Entlang der Kreisstraße K 2056 sind Großbäume zu pflanzen, die nach Osten, zur Straße hin, in Gebüsche wechseln. Dem vorgelagert wird wiederum ein Krautsaum. Der Aufbau der Grünstruktur A1 - 2 sollte wie folgt realisiert werden. (Siehe Planzeichnung)
Die Artenauswahl erfolgt nach Artenliste im Anhang zu den textlichen Festsetzungen.
Ersatzmaßnahme E1 - Waldumwandlung Petersroda
Auf einer Fläche von 1,88 ha (18.800 m²) soll Kiefernforst in Laub - Nadel - Mischwald umgewandelt werden. Zunächst ist der Bestand aufzulichten. Hierbei sollen ca. 40% des Bestandes auf der Fläche verbleiben. Das gefällte Material ist von der Fläche zu beräumen.
Hinweise
Hinweise, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgetragen wurden können dem Anhang zur Begründung entnommen werden.
Präambel
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) wird nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna vom 28.03.2019 der Bebauungsplan Industriegebiet " Am Stakendorfer Busch - Ost", bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen.