Bebauungsplan Sandersdorf Nord westlich der Thalheimer Straße - 3. Änderung
Kartengrundlage:
Auszug aus der Liegenschaftskarte des Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
© GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2018 / A18-248-2010-7
Der Geltungsbereich wird wie folgt beschrieben:
Gemarkung: Sandersdorf
Flur: 4
Flurstücke: 8/39, 8/40, 8/41, 8/42, 8/43, 8/48, 8/49, 8/50, 8/51
Hinweis
Der dargestellte Leitungsverlauf erfolgt nachrichtlich und ist unverbindlich.
Vor erdeingreifenden und sonstigen Baumaßnahmen ist der genaue Verlauf des Leitungbestandes der
- MIDEWA GmbH
- Abwasserzweckverband Westliche Mulde
- MITNETZ Gas mbH
- MITNETZ Strom mbH
- Telekom Deutschland GmbH
bei dem jeweiligen Versorgungsträger direkt abzufragen.
Präambel
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung durch den Stadtrat Sandersdorf-Brehna die 3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Sandersdorf Nord, westlich Thalheimer Straße" nach § 10 (1) BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzungsänderung beschlossen.