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Bebauungsplan Sandersdorf Nord westlich der Thalheimer Straße - 3. Änderung

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Kartengrundlage:

Auszug aus der Liegenschaftskarte des Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

© GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2018 / A18-248-2010-7

Der Geltungsbereich wird wie folgt beschrieben:
Gemarkung: Sandersdorf
Flur:              4
Flurstücke:    8/39, 8/40, 8/41, 8/42, 8/43, 8/48, 8/49, 8/50, 8/51

Hinweis

Der dargestellte Leitungsverlauf erfolgt nachrichtlich und ist unverbindlich.

Vor erdeingreifenden und sonstigen Baumaßnahmen ist der genaue Verlauf des Leitungbestandes der

- MIDEWA GmbH
- Abwasserzweckverband Westliche Mulde
- MITNETZ Gas mbH
- MITNETZ Strom mbH
- Telekom Deutschland GmbH

bei dem jeweiligen Versorgungsträger direkt abzufragen.

Präambel

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung durch den Stadtrat Sandersdorf-Brehna die 3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Sandersdorf Nord, westlich Thalheimer Straße" nach § 10 (1) BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzungsänderung beschlossen. 

  • BPL Sandersdorf Nord westlich der Thalheimer Straße_3. Änderung