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Bebauungsplan Sandersdorf Sportplatz - Am Wäldchen

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Allgemeine Hinweise

1. Die Satzung besteht aus dem Bebauungsplan mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zum Bodenschutz und den grünausgleichenden Maßnahmen. 

2. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes liegt am östlichen Ortsausgang der geschlossenen Ortslage von Sandersdorf.

der Geltungsbereich wird katastermäßig wie folgt beschrieben: 

Gemarkung: Sandersdorf
Flur:              2
Flurstücke:    Teile aus 12/10 und 160
und
Flur:              3
Flurstücke:    Teile aus 5/57 und 1689

3. Zum Schutz von zu erhaltenden Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen sind die Bestimmungen der DIN 18920 (Vegetationstechnik - Schutzmaßnahmen) zu beachten.

4. Zur Sicherung un dzum Schutz de abzutragenden Oberbodens sind die DIN 18915 (Bodenarbeiten) und die DIN 18300 (Erdarbeiten) zu beachten. 

5. Das maßgebliche Planexemplar der Satzung wird im Bauamt der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt.

6. Für die Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Belange sind die Bestimmungen der 18. BlmSchV maßgeblich schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. des BlmSchG kommt. Dies kann durch organisatorische Maßnahmen realisiert werden.

Präambel 
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI I. S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBI I. S. 1509) wird nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der STadt Sandersdorf - Brehna vom 26.04.2012 folgende Satzung über den Bauungsplan "Sportplatz Am Wäldchen" der Stadt Sandersdorf - Brehna, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen.

  • BPL SDF_Sportplatz am Wäldchen

  • Begründung der Satzung