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Bericht aus dem Stadtrat vom 02. September 2026

Der Stadtrat hat am 2. September unter anderem den ersten Nachtragshaushalt beschlossen, einen Mindestpreis für städtische Gewerbe- und Industriegrundstücke festgelegt und die Standortprüfung für eine Gedenkstätte in Brehna auf den Weg gebracht. Ausführlich diskutiert wurde außerdem über die Finanzierung der Klage gegen die Kreisumlage.

Einwohnerfragestunde

Eine Einwohnerin aus Zscherndorf fragte nach den geplanten geschotterten Parkplätzen am See. Bürgermeisterin Steffi Syska erklärte, dass diese zunächst nicht gebaut würden.

Eine weitere Frage betraf die Verkehrssituation am Übergang zwischen Seestraße und Lieselotte-Rückert-Straße. Da es sich um eine Kreisstraße handelt, ist hierfür der Landkreis zuständig. Das Thema soll in das Verkehrskonzept einfließen.

Außerdem wurden fehlende Fahrradständer auf dem Schulhof in Sandersdorf und die unzureichende Beleuchtung des Radweges zwischen Zscherndorf und Renneritz angesprochen. Weitere Fahrradständer seien möglich. Eine bessere Beleuchtung des Radweges sei im Haushalt eingeplant.

Informationen der Bürgermeisterin

Briefwahl zur Landtagswahl

Vier Tage vor der Landtagswahl waren 2.966 Briefwahlunterlagen ausgestellt und rund 2.331 Wahlbriefe bei der Stadt eingegangen. Bürgermeisterin Steffi Syska informierte außerdem über die öffentliche Auszählung in drei Briefwahllokalen und die Veröffentlichung des vorläufigen Wahlergebnisses auf der städtischen Internetseite.

Verkehrskonzept

Das beauftragte Ingenieurbüro erhob zum Zeitpunkt der Sitzung Daten an den Schulen. Nach der Vorstellung der Ergebnisse soll sich ein Beteiligungsprozess anschließen. Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Hinweise ohne vorherige Anmeldung auf einer Karte im Beteiligungsportal eintragen können. Bereits vorhandene Meldungen aus dem Stadtentwicklungskonzept ISEK werden übernommen.

Da zahlreiche Hinweise auch Kreisstraßen betreffen, ist ein gemeinsamer Termin mit dem Landkreis vorgesehen.

Bekanntgaben und Anfragen aus dem Stadtrat

Andreas Hennig sprach die Teilnahmebedingungen bei der Stadtmeisterschaft an und fragte nach einer Hausmeisterausschreibung. Bürgermeisterin Syska wies bei der Personalfrage darauf hin, dass Beschäftigung und Vergütung im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geregelt seien und persönliche Belange von Bewerberinnen oder Bewerbern nicht öffentlich behandelt werden könnten.

Torsten Kaltofen fragte, ob angemeldete Feuerwerke veröffentlicht werden könnten, damit sich insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter rechtzeitig darauf einstellen können. Bürgermeisterin Steffi Syska erklärte, dass in diesem Jahr nur eine Handvoll Feuerwerke angemeldet worden sei, tatsächlich aber deutlich mehr stattgefunden hätten. Ein Feuerwerkskalender könne daher nur die ordnungsgemäß angemeldeten Veranstaltungen erfassen. Nicht genehmigte Feuerwerke könnten nur verfolgt werden, wenn der Stadt konkrete Hinweise dazu vorliegen, wer wann und wo ein Feuerwerk abgebrannt hat.

Kai Tkalec erkundigte sich nach den Standorten und der Verteilung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet. Mario Willer widersprach zugleich öffentlich kursierenden Aussagen zum Volksbad Roitzsch. Er betonte, dass der Wunsch nach einer Sporthalle für Roitzsch bestehe und dass die Behauptung, das Bad werde nach seinem 100-jährigen Jubiläum geschlossen, falsch sei.

Nico Trübner fragte nach dem Zustand der Linden an der B 100 in Brehna. Die Bürgermeisterin verwies auf die Beratung im Ortschaftsrat. Die Bäume sollten durch einen Baumsachverständigen begutachtet werden. Erst danach könne über das weitere Vorgehen entschieden werden. Trübner sprach außerdem die Parksituation in der Feldstraße und mögliche Versorgungsprobleme an, falls weitere Poller gesetzt würden.

Andrea Goßler bat um Informationen aus dem Aufsichtsrat der Neubi und um einen Überblick über mögliche Projekte aus dem Sondervermögen. Die Bürgermeisterin kündigte an, Frau Schult zu einer Stadtratsitzung einzuladen.

Integriertes Klimaschutzkonzept

Tommy Götzel stellte sich als neuer Klimaschutzmanager der Stadt vor. Seine Stelle und die Erstellung des ersten Klimaschutzkonzeptes werden vollständig gefördert. Ziel seiner Arbeit ist es, Energieverbräuche auszuwerten, Einsparmöglichkeiten zu erkennen und daraus umsetzbare Projekte zu entwickeln.

Als Beispiel nannte Götzel die Umrüstung ausgewählter Straßenabschnitte auf LED-Beleuchtung. Dadurch sei der Stromverbrauch dort um rund 68 Prozent beziehungsweise etwa 6.324 Kilowattstunden pro Jahr gesunken.

Für das Klimaschutzkonzept werden zunächst Daten zu Energie, Wärme, Verkehr und erneuerbaren Energien zusammengetragen. Bereits vorhandene Erkenntnisse aus dem ISEK, der kommunalen Wärmeplanung und dem Verkehrskonzept sollen einfließen. Ein Fachbüro wird die Stadt bei der Erarbeitung unterstützen.

Auch die Öffentlichkeit soll beteiligt werden. Geplant sind eine Auftaktveranstaltung, ein gemeinsamer Workshop und eine Abschlussveranstaltung. Bereits beim Stadtfest sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen auf einer Übersichtskarte eintragen können.

Eine erste Entwurfsfassung mit einem Maßnahmenkatalog soll bis Ende Juni 2027 vorliegen. Nach der politischen Beratung ist die Fertigstellung des Klimaschutzkonzeptes für Herbst 2027 vorgesehen. Anschließend können konkrete Maßnahmen und weitere Förderanträge folgen. Ein Beschluss war zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.

Mindestpreis für Gewerbe- und Industriegrundstücke

Der Stadtrat beschloss einen einheitlichen Mindestverkaufspreis von 35 Euro je Quadratmeter für alle städtischen Gewerbe- und Industriegrundstücke.

Grundlage ist eine aktuelle Kalkulation für das Industriegebiet Brehna westlich der Münchener Straße. Danach liegen die derzeit kalkulierten Kosten bei 30,47 Euro je Quadratmeter. Der Aufschlag auf 35 Euro soll mögliche Kostensteigerungen berücksichtigen und zur Refinanzierung der städtischen Investitionen beitragen.

Liegt der ermittelte Marktwert eines Grundstücks über 35 Euro, muss mindestens dieser höhere Wert als Kaufpreis angesetzt werden. Über jeden Grundstücksverkauf wird weiterhin gesondert entschieden.

Mehrzweckhalle Sandersdorf

Die Verwaltung legte eine erste Bestandsaufnahme zur Nutzung und zu den Kosten der Mehrzweckhalle Sandersdorf vor. Im Jahr 2025 wurde die Halle an 114 Tagen für Veranstaltungen genutzt. Hinzu kamen 68 Sperrtage. Dadurch stand sie nur eingeschränkt für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung.

Von den 114 Veranstaltungstagen entfielen 88 Tage auf ortsansässige Vereine. Den Einnahmen von 7.500 Euro standen Betriebs-, Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten von rund 90.800 Euro gegenüber. Das ausgewiesene Defizit lag bei rund 83.300 Euro.

Die Verwaltung schlug vor, die Reihenfolge der Nutzergruppen künftig klarer zu regeln. Schulen und ortsansässige Vereine könnten dabei Vorrang erhalten. Bis Mai 2027 soll ein Vorschlag für eine neue Entgeltstruktur vorgelegt werden. Über konkrete Änderungen wurde noch nicht entschieden.

Finanzierung der Kreisumlageklage

Die ausführlichste Debatte des Abends betraf die Finanzierung der Klage gegen die Kreisumlage. Die Kreisumlage ist der Betrag, den die Stadt an den Landkreis zahlen muss.

Der Stadtrat hatte am 12. Mai beschlossen, die Festsetzung der Kreisumlage 2026 gerichtlich überprüfen zu lassen. Im Juli lehnte er jedoch die dafür notwendige Bereitstellung von 299.800 Euro für Gutachter-, Gerichts- und Anwaltskosten ab.

Bürgermeisterin Steffi Syska widersprach dieser Entscheidung. Sie begründete dies damit, dass der Klagebeschluss weiterhin gelte und von ihr umgesetzt werden müsse. Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts und die Einreichung der Klage seien bereits Kosten entstanden. Selbst bei einer sofortigen Klagerücknahme wurden die bis dahin entstandenen Kosten mit rund 125.300 Euro angegeben.

In der erneuten Beratung ging es vor allem um das finanzielle Risiko, den Streitwert und die Tragweite der Klage. Auf Antrag wurde namentlich abgestimmt. Der Widerspruch erhielt zwölf Ja-Stimmen. 13 Stadträte stimmten dagegen, ein Mitglied enthielt sich. Damit wurde der Widerspruch abgelehnt.

Der Klagebeschluss vom 12. Mai bleibt davon unberührt. Weil der Stadtrat dem Widerspruch nicht abgeholfen hat, wird der Vorgang nun der oberen Kommunalaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt.

Erster Nachtragshaushalt 2026

Der Stadtrat beschloss den ersten Nachtragshaushalt für 2026. Damit wird der ursprüngliche Haushaltsplan an neue Einnahmen, Ausgaben und Investitionen angepasst.

Vor der Abstimmung wurde beantragt, den im Entwurf vorgesehenen Ansatz für die Kreisumlageklage zu reduzieren. Berücksichtigt werden sollten nur die Kosten, die auch bei einer Rücknahme der Klage entstehen. Der Nachtragshaushalt wurde mit dieser Änderung beschlossen.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite steigt von drei auf 4,82 Millionen Euro. Das ist der finanzielle Rahmen, den die Stadt bei kurzfristigen Zahlungsengpässen nutzen darf. Die Steuersätze bleiben unverändert.

Prüfung einer Gedenkstätte in Brehna

Der Stadtrat beschloss mit 18 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen, die Errichtung einer Gedenkstätte in Brehna prüfen zu lassen. Damit wurde noch keine Entscheidung über den Bau oder die konkrete Gestaltung eines Denkmals getroffen.

Die Gedenkstätte soll an die Gefallenen, Vermissten und weiteren Opfer der beiden Weltkriege erinnern und zugleich zum Frieden mahnen. Als möglicher Standort wird zunächst der Grünstreifen am ehemaligen Lehrerhaus in Brehna untersucht. Dabei werden unter anderem die Eigentumsverhältnisse sowie die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen geprüft. Falls dieser Standort nicht geeignet ist, soll auch ein Alternativstandort betrachtet werden.

Jan Sittig hatte während der Beratung einen Änderungsantrag eingebracht. Nachdem die offenen Fragen beantwortet waren, zog er diesen wieder zurück. Der Ortschaftsrat Brehna soll in die Standortfrage und die spätere Gestaltung einbezogen werden. Über die konkrete Ausgestaltung entscheidet der Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt gesondert.

Die Finanzierung soll vorrangig über zweckgebundene Spenden und Fördermittel erfolgen. Die Stadt soll eine entsprechende Spendenmöglichkeit vorbereiten. Allgemeine Haushaltsmittel dürfen nur nach einem weiteren Stadtratsbeschluss mit nachgewiesener Finanzierung eingesetzt werden.

Bürgermeisterin Steffi Syska begrüßte abschließend, dass damit ein Wunsch aus dem Ortschaftsrat Brehna aufgegriffen und im weiteren Verfahren berücksichtigt werde.

Stefanie Rückauf
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Stadtmarketing