Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): Wer trägt ab 2025 die Grundsteuer?
Ab dem 1. Januar 2025 wird bundesweit die neue Grundsteuer erhoben.
- Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gilt weiterhin die günstigere Grundsteuer A.
- Eine bisherige Sonderregelung wird aufgehoben:
- Bis zum 31. Dezember 2024 trugen die Nutzer des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens die Grundsteuer.
- Ab 2025 sind nun die Eigentümer dieser Grundstücke die Schuldner der Grundsteuer und zahlen diese an die Gemeinden.