Industriegebiet Brehna II westlich der Münchner Straße
Im Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt wurde für den Geltungs-bereich des Bebauungsplanes das Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft „Gebiet zwischen Halle und Bitterfeld“ (Ziffer 3.5.1 Z) als Ziel der Raumordnung festgelegt.
Vorbehaltsgebiete ergänzen die Vorranggebiete um noch nicht endgültig abgewogene Zielsetzungen. In den ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für die Land-wirtschaft ist den Belangen der Landwirtschaft als wesentlicher Wirtschaftsfaktor, Nahrungsproduzent und Erhalter der Kulturlandschaft bei der Abwägung mit ent-gegenstehenden Belangen ein erhöhtes Gewicht beizumessen.
Aufgrund des nachweislichen Bedarfes an Industrieflächen in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle an die BAB 9 wird hier zu Gunsten der Industrieflache entschieden.
Brehna befindet sich in der überregional bedeutsamen Entwicklungsachse Nürnberg, München, südeuropäische Metropolen - Berlin, nordost-/mittel-/osteuropäische Metropolen. Überregionale Entwicklungsachsen sind gemäß Ziel Z 16 LEP LSA Ver-bindungsachsen von Europa-, Bundes- und Landesbedeutung, die dem Leistungs-austausch zwischen Metropolregionen, Verdichtungsräumen und Oberzentren unter Einbeziehung der Mittelzentren dienen sollen.