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Information bei Eigentumswechsel

Bei einer Grundstücksübertragung (z. B. durch Verkauf oder Erbschaft):

  • Die Grundsteuerpflicht wird zum 1. Januar des Folgejahres auf den neuen Eigentümer übertragen.
  • Falls die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt noch nicht abgeschlossen ist, wird der Grundsteuerbescheid an den bisherigen Eigentümer adressiert.
  • Nach Abschluss der Fortschreibung wird ein korrigierter Bescheid erstellt.

Die Datenübermittlung für die Grundsteuer erfolgt ausschließlich elektronisch über das ELSTER-System (elektronischer Datenaustausch).