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Personalausweis / Reisepass 

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Ausgenommen hiervon sind Personen, die sich durch einen Reisepass ausweisen können.

Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in Länder außerhalb der EU erforderlich.

Alle Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Je nach Reiseziel stehen sowohl für Erwachsene als auch für Minderjährige die im Nachgang aufgeführten Dokumente zur Verfügung.

Dokumente für Erwachsene

Gültigkeit 

  • bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre

Kosten

  • bei Personen ab 24 Jahren:
    • Personalausweis 46,00 Euro
    • Reisepass 70,00 Euro
  • bei Personen unter 24 Jahren:
    • Personalausweis 27,60 Euro
    • Reisepass 37,50 Euro

Zur Antragstellung benötigen Sie:

  • die Geburts- oder Eheurkunde (evtl. Buch der Familie/Stammbuch)
  • ein biometrisches Lichtbild
    (digital - Übermittlung durch zertifizierten Fotodienstleister (QR-Code) oder Aufnahme vor Ort in der Behörde bei Antragsstellung (gebührenpflichtig 6,00 €)
  • den bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass
  • für Minderjährige: siehe Dokumente für Minderjährige

Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die verspätete Beantragung eines Personalausweises bei Nichtvorliegen eines gültigen Reisepasses eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 PAuswG darstellt und diese mit einer Geldbuße von bis zu 3.000,00 Euro geahndet werden kann.

Dokumente für Minderjährige

Gültigkeit

  • 6 Jahre

Kosten

  • Personalausweis 27,60 Euro
  • Reisepass 37,50 Euro

Zur Antragsstellung benötigen Sie:

  • die Geburtsurkunde
  • ein biometrisches Lichtbild (digital - Übermittlung durch zertifizierten Fotodienstleister (Qr-Code) oder Aufnahme vor Ort in der Behörde bei Antragsstellung (gebührenpflichtig 6,00 €)
  • den bisherigen n Personalausweis bzw. Reisepass/ Kinderreisepass
  • bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (bei Personalausweisen) bzw. 18. Lebensjahres (bei Reisepässen) muss mindestens ein sorgeberechtigtes Elternteil bei der Antragstellung anwesend sein; für die/den zweite/n Sorgeberechtigte/n genügt die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung zusammen mit einer Kopie des Personalausweises / Reisepasses (siehe Dokumente)
  • das alleinige Sorgerecht ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (z. B. Negativbescheinigung des Jugendamtes (nicht älter als 6 Monate) / Gerichtsurteil / etc.)


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