Was sind die Bestandteile der internen Meldestelle gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes der Stadt Sandersdorf-Brehna?
- Der für die Entgegennahme und Bearbeitung von eingehenden Hinweisen und zur Wahrung der Vertraulichkeit der Identität der Meldenden Beauftragte und Verpflichtete (auch für persönliche Meldungen in der Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna).
- Der elektronische Meldekanal für Hinweise in Textform (Siehe Formular)
- Der Meldekanal für Hinweise in Schriftform (Briefkasten in der Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna mit Stichwort "VERTRAULICH" und/oder "HINWEISGEBER")
- Der telefonische Meldekanal (034983-801-0).