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Wir sind mehrere Eigentümer. Wer muss die Grundsteuer zahlen?

Gehört ein Grundbesitz mehreren Personen, sind diese sogenannte Gesamtschuldner (§ 10 Abs. 3 GrStG):

  • Jeder Miteigentümer haftet für die gesamte Grundsteuer.
  • Die Gemeinde kann die Grundsteuer jedoch insgesamt nur einmal einfordern.
  • Zahlt ein Miteigentümer die gesamte Steuer, sind die anderen von der Zahlung befreit.

Der Ausgleich unter den Miteigentümern richtet sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen.
Jeder Eigentümer/Miteigentümer erhält denselben Bescheid mit dem Gesamtbetrag, der nur einmal in dieser Höhe fällig ist.