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Bebauungsplan Einbeziehungssatzung Roitzsch - Zscherndorfer Straße

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Hinweis

Im Altlastenkataster des Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist für den Planbereich der Einbeziehungssatzung ein Altstandort mit der Katasternummer 5373 registriert.

Bei Erdarbeiten ist zu beachten, dass der Wiedereinbau und die Entsorgung von Aushubmaterial entsprechend der "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/ Abfällen (LAGA Nr. 20 vom 06.11.2003) zu erfolgen hat.

Die Deklarationsanalyse/ Nachweise über den Verbleib der Materialien sind der unteren Bodenschutzbehörde vorzulegen. Im oberflächennahen Bereich sind die in der BBodSchV, Anhang festgelegten Prüfwerte Prüfwerte einzuhalten. 

Auf die Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde (Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 03.11.2011) wird verwiesen.

Textliche Festsetzungen (Teil B)

Art und Maß der baulichen Nutzung
( § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Bauvorhaben sind nach Art und Maß der baulichen Nutzung der Umgebungsbebauung anzupassen.

Es sind Gebäude mit bis zu max. 2 Vollgeschossen zulässig. 

Die Dachform ist frei wählbar. 

Garagen und Nebenanlagen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. 

Naturschutzrechtlicher Ausgleich
(§ 9 Abs. 1a BauGB)

Die nicht überbaubare Grundstücksfläche ist gärtnerisch als Obst- und Gemüsegarten (AKB*) oder als Ziergarten (AKC*) anzulegen und dauerhaft zu erhalten.

Präambel

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI I. S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBI I. S. 1509) wird nach Beschlussfassung durch den Stadtrat Sandersdorf - Brehna vom 15.12.2011 die Einbeziehungssatzung "Zscherndorfer Straße" nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

  • EBS ROI Zscherndorfer Straße