Information bei Eigentumswechsel
Bei einer Grundstücksübertragung (z. B. durch Verkauf oder Erbschaft):
- Die Grundsteuerpflicht wird zum 1. Januar des Folgejahres auf den neuen Eigentümer übertragen.
- Falls die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt noch nicht abgeschlossen ist, wird der Grundsteuerbescheid an den bisherigen Eigentümer adressiert.
- Nach Abschluss der Fortschreibung wird ein korrigierter Bescheid erstellt.
Die Datenübermittlung für die Grundsteuer erfolgt ausschließlich elektronisch über das ELSTER-System (elektronischer Datenaustausch).