Bebauungsplan Sandersdorf Wohngebiet - An der Ramsiner Straße
Allgemeine Hinweise
1. Die Satzung besteht aus dem Bebauungsplan mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie Festsetzungen zur Baugestaltung und Grünordnung.
2. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes liegt in Sandersdorf, südwestlich der Ortsmitte, auf der westlichen Straßenseite der Ramsiner Straßeseite, schräg gegenüber des Baugebietes "Am Birkenwäldchen".
Der Geltungsbereich wird katastermäßig wie folgt beschrieben:
Gemarkung: Sandersdorf
Flur: 4
Flurstück: 44/33; 1578; 1528 und 1527
3. Das maßgebliche Planexemplar der Satzung wird im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft in Sandersdorf zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt.
Teil B
Textliche Festsetzungen bestehend aus:
§ 1
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 BauGB, BauNVO)
1. Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Das Baugebiet "An der Ramsiner Straße" ist nach § 4 BauNVO als "Allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen.
Zulässig sind
1. Wohngebäude
2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, sowie nicht störende Handwerksbetriebe.
3. Anlagen für kulturelle, soziale, sportliche, gesundheitliche und kirchliche Zwecke.
Nicht zulässige sind gem. § 1 (5) BauNVO:
1. Tankstellen
2. Gartenbaubetriebe
3. Anlagen für Verwaltungen
Ausnahmsweise können zugelassen werden gem. § 4 (3) BauNVO:
1. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
2. Betriebe des Beherbergungsgewerbes
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan nach §§ 16 und 17 BauNVO bestimmt durch folgende Festsetzungen:
1. Die Geschossflächenzahl beträgt 0,4 als Höchstmaß
2. Die Grundflächenzahl (Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen) ist auf 0,3 begrenzt.
3. Die Zahl der Vollgeschosse beträgt II als Höchstmaß.
2. Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 22 BauNVO)
Es wird eine offene Bauweise ausgewiesen.
3. Überbaubare Flächen (§ 9 (1) BauGB, § 23 (3) BauNVO)
Balkone, Erker, Treppenhausvorbauten, Hauszugangsvordächer, Kelleraußentreppen können die Baugrenze bis zu einer Teife von 1,50 m überschreiten, wobei die Länge des Gebäudeteiles maximal die Hälfte der Gesamtlänge betragen darf.
4. Grünordnerische Festsetzungen (§ 9 (1) Nr. 15, 16, 20 und 25 BauGB)
Auf dem Baufeld 1 (Flurstück 44/33 und 1578) sind 5 Bäume und 32 Sträucher zu pflanzen. Dabei sind standortgerechte, einheimische Gehölze, kleinkronige Laubbäume und / oder heimische Obstarten entsprechend der Gehölz- und Pflanzliste zu pflanzen.
§ 2
Bauordnungsrechtlich - gestalterische Festsetzungen
(§ 90 BauO LSA)
1. Dachneigung und Dachform
Für die Bebauung wird eine Dachneigung von 28° - 45° festgesetzt. Es sind nur Satteldächer und Krüppelwalmdächer zulässig.
2. Wegbefestigung/ Belag
Als Wegbefestigung sowie für die private Erschließungswege und Stellplätze sind wasserdurchlässige Beläge oder Pflastersteine (Naturstein- oder Betonpflaster) zu verwenden.
Gehölz- und Pflanzenliste
Kleinkornige Bäume: Feldahorn - Acer campestre
Sandbirke - Betula pendula
Hainbuche - Carpinus betulus
Vogel-Kirsche - Prunus avium
Eberesche - Sorbus aucuparia
Sträucher und Hecken: Hasel - Corylus avellana
Pfaffenhütchen - Euonymus eurapaes
Wild-Apfel - Malus sylvestris
Traubenkirsche - Prunus padus
Sal-Weide - Salix caprea
Hartriegel - Cornus sanguinea
Zweigr. Weißdorn - Crataegus laevigata
Eingr. Weißdorn - Crataegus monogyna
Schlehe - Prunus spinosa
Hundsrose - Rosa canina
Traubenholunder - Sambucus recemosa
Gemeiner Schneeball- Viburnum opulus
Weitere Pflanzengehölze können mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises abgestimmt werden.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BIBG I. S. 21419 zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBI I. S. 2850) sowie nach § 90 Absatz 4 und 1 des Gesetzes über die Bauordnung des Landes Sachsen - Anhalt vom 09.02.2001 (GVBI LSA Nr. 6/ 2001), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2003 (GVBI LSA Nr. 26/ 2003) wird nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom 28.08.2003 und mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15, Wohngebiet "An der Ramsiner Straße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur Gestaltung nach § 90 Abs. 4 und 1 BauO LSA erlassen.