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Einwohnerfragestunde der Stadtratssitzung vom 13.12.2023

Auf die Anfrage aus dem letzten Stadtrat zum Thema Investitionsübersicht erklärt Frau Syska, dass diese durch die Verwaltung nachgereicht wird. Herr Kaltofen weißt auf den § 8 hin und nicht nur den § 7 zur Rechtslage der Einwohnerfragestunde. Dieser definiert, dass Anregungen und Beschwerden der Einwohner während der Einwohnerfragestunde möglich sind. Also insofern beschränkt sich das Ganze nicht nur auf Fragen. Der Vorsitzende Herr Schulze nimmt es so zur Kenntnis.

Eine Einwohnerin aus Ramsin erfragt zum Thema ISM Kieswerk nach ausführlicher Verlesung von Unterlagen folgendes: ISM hat mehrfach in 2023 Baumfällarbeiten durchgeführt und gegen den Artenschutz verstoßen, die Firma setzt sich über Bauleitverfahren hinweg. Die Grundlage der Zusammenarbeit mit der Firma ISM fehlt. In den Augen der Bürgerinnen und Bürger verliert der Stadtrat allmählich die Glaubwürdigkeit, da der Eindruck entsteht, dass er gesetzwidrige Tätigkeiten akzeptiert. Vor diesem Hintergrund erfragt die Bürgerin, wie der Stadtrat mit dem Sachverhalt umgeht? Frau Syska erklärt, dass die Zuständigkeit beim Landkreis liegt. Der Landkreis hat bereits ein Verfahren gegen die Firma eingeleitet. Die Stadt hat keine Befugnis einzugreifen. Für den Verfahrensweg des Bauleitverfahren hat es keine Relevanz. Die Einwohnerin erfragt erneut, wie die Verwaltung und der Stadtrat zum Sachverhalt steht? Dazu gibt es keine Antwort seitens des Stadtrates und der Verwaltung. Herr Schulze erklärt, dass es Gesprächsangebote zwischen der Bürgerinitiative und dem Investor geben wird. Inhaltlich wird es um die Zukunft des Areals gehen, künftige Entwicklung und weiterführende Maßnahmen am Standort mit Umsetzung. In dem Zusammenhang hat Herr Schulze eine Stellungnahme als Ortsbürgermeister an Herrn Mittelsdorf gegeben. Jedes Mitglied des Stadtrates kann sich selbst eine Meinung bilden. In der Einwohnerfragestunde wird es keine Aussagen geben.

Ein Anwohner aus Zscherndorf erfragt, ob der Bebauungsplan von ISM finanziert ist? Oder ist die Stadt beteiligt? Das B-Plan Verfahren ist vom Investor zu tragen erklärt Frau Syska. Weiter teilt er mit, dass das Amtshilfeersuchen an die untere Naturschutzbehörde wurde durch diese beantwortet. Das Schreiben ist fachlich falsch. Es gibt dazu eine Stellungnahme der staatlichen Vogelschutzwarte Sachsen-Anhalt. Im Zwischenabwägungsbericht wird auf diese Thematik eingegangen. Wie wird mit dem Amtshilfegesuch weiter umgegangen? Frau Syska erklärt, dass die Verwaltung sich schriftlich zu dem Sachverhalt äußert. Der Einwohner erfragt, was es für den Zwischenabwägungsbericht bedeutet – wird die Stellungnahme der Vogelschutzwarte in den Zwischenabwägungsbericht mit einbezogen? Immerhin werden die Verhandlungen im Januar stattfinden. Es wird dazu eine schriftliche Antwort seitens der Verwaltung geben, da es den kompletten Planungsprozess betrifft. Weiterhin erfragt der Einwohner, ob es Rückmeldungen zu dem Schreiben an die Vorsitzenden der Fraktionen gibt, welches durch die Bürgerinitiative versandt wurde. Dazu erfolgen keinerlei Äußerungen in der Stadtratsitzung.

Ein Einwohner aus Roitzsch erfragt den Stand des Gewerbegebietes Brehna West. Er erwähnt die gebildeten Ausschüsse und wünscht dazu einen aktuellen Stand, denn der Haushaltsplan der Stadt stellt dafür 5 Mio. zur Verfügung. Wie lange soll im Haushaltsplan die Summe von 5 Mio. noch festgehalten werden? Wie ist der aktuelle Stand der Hochmülldeponie in Roitzsch? Welche Firmen werden in das Gewerbegebiet einziehen? Frau Syska gibt bekannt, dass der Stand des Industriegebietes im öffentlichen Teil des IGB Sonderausschuss erfahren werden kann. Die 5 Mio Euro werden in diesem und nächsten Jahr benötigt. Die Umverlegung der Gashochdruckleitung beinhaltet allein schon diesen Posten. Wir befinden uns in der Planungsphase 2/3 „Erstellung der Antragsunterlagen“. Die Zielstellung ist weiterhin 2027 Fertigstellung des Industriegebietes. Im nächsten Jahr wird mit der Umverlegung der Gashochdruckleitung begonnen. Es ist ein sehr komplexes Thema. Die Einladung zum Sonderausschuss IGB Brehna zum öffentlichen Teil ist aus der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Zur Firmenansiedlung – es wird keine Logistik als Ansiedler präferiert. Aktuell läuft für die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fläche eine Großinvestorenanfrage über das Land Sachsen-Anhalt. Dieser Prozess unterliegt einer Geheimhaltungspflicht. Die Stadt Sandersdorf-Brehna kennt die Firma noch nicht. Die Entscheidung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2024 geplant. Bestandsunternehmen aus dem Industriegebiet Brehna möchten sich erweitern. Das Gutachten zur Hochmülldeponie der DK 2, welches der Landtag beauftragt hat, läuft. Im Januar wird das Ergebnis erwartet. Dieses wird dann wieder erörtert und das weitere Vorgehen geprüft. Das laufende Genehmigungsverfahren zur DK0 und DK1 liegt in der Zuständigkeit beim Landkreis. Die rechtliche Bewertung ist noch nicht abgeschlossen.

Ein Einwohner aus Sandersdorf erfragt die Beantwortung der 3 Fragen aus der Einwohnerfragestunde vom 15.11. Die Risikoanalyse zur Brandschutzbedarfsplanung ist nicht öffentlich ersichtlich. Ist diese auszulegen und zu veröffentlichen? Wird das umgesetzt? Frau Syska erklärt, dass es umgehend geprüft wird und dann veröffentlicht. Weiterhin erfragt der Einwohner, warum die Nachtragshaushalte nicht in der Satzung zu finden sind. Frau Syska antwortet, dass es in diesem Jahr zwei Nachtragshaushaltssatzungen bestätigt wurden, welche veröffentlicht werden müssen. Eine nochmalige Prüfung wird veranlasst. Seine 3 Fragen vom letzten Mal sind noch offen. Zur Personalplanung Kitas Frau Syska erwähnt, dass alle Stellen besetzt sind. Durch eine Krankheitswelle sind die Betreuungszeiten eingeschränkt. Zum Thema Geschwindigkeit Alte Ziegelei äußert sich Frau Syska, dass Angebote von Smiley Schildern offen und in Prüfung sind. Das Thema 30 km/h Schild in der Ramsiner Straße ist seit 2018 immer wieder auf der Agenda. Vorher war es eine Kopfsteinpflasterstraße. Gründe für eine Geschwindigkeitsreduzierung sind z. B. erhöhte Unfallzahlen, schlechter Straßenzustand oder Lärm. All das zeigt keinerlei Möglichkeiten, die Straße einer Geschwindigkeitsreduzierung zu unterziehen. Der Einwohner erklärt, das parkende Autos zu einem erhöhten Risiko führen. Die Straße befindet sich aus seiner Sicht in keinem guten Zustand. Die Lärmbelästigung an der Straße ist sehr hoch. Der Einwohner erbittet nochmalige Prüfung.

FB Zentrale Dienste und Soziales