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Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): Wer trägt ab 2025 die Grundsteuer?

Ab dem 1. Januar 2025 wird bundesweit die neue Grundsteuer erhoben.

  • Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gilt weiterhin die günstigere Grundsteuer A.
  • Eine bisherige Sonderregelung wird aufgehoben:
    • Bis zum 31. Dezember 2024 trugen die Nutzer des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens die Grundsteuer.
    • Ab 2025 sind nun die Eigentümer dieser Grundstücke die Schuldner der Grundsteuer und zahlen diese an die Gemeinden.