Ihre Daten im Melderegister
Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden zunächst von öffentlichen Stellen genutzt. In erster Linie geht es darum, die meldepflichtige Person mit ihrer Wohnanschrift im Melderegister zu erfassen, aber auch weitere grundlegende Daten werden dort gespeichert. Diese Daten werden von den Meldebehörden an andere öffentliche Stellen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften weitergegeben.
Insofern ist das Meldewesen das "informationelle Rückgrat der öffentlichen Verwaltung". Viele öffentliche Aufgaben können nur mit Hilfe aktueller und richtiger Meldedaten erfüllt werden. Beispielsweise werden Meldedaten für Finanzzuweisungen an die Länder und Kommunen im Rahmen des Länder- und kommunalen Finanzausgleiches benötigt. Pässe und Personalausweise werden in der Regel auf der Grundlage der Meldedaten ausgestellt, ohne dass die antragstellende Person stets eine Personenstandsurkunde vorlegen muss. Mit Meldedaten werden die Schulsprengel für schulpflichtige Kinder gebildet und Wahlen und Abstimmungen vorbereitet.
Ohne Meldewesen wären die Aufwände der Bürgerinnen und Bürger, Nachweise gegenüber der Verwaltung zu erbringen, wesentlich höher. Für nichtöffentliche Stellen und Privatpersonen ist der Zugang zum Melderegister durch Melderegisterauskünfte eröffnet. Damit erfüllt das Melderegister auch eine Informationsaufgabe für die Öffentlichkeit, für die in Staaten ohne Melderegister private Auskunfteien oder Wählerregister in Anspruch genommen werden müssen.