Wir sind mehrere Eigentümer. Wer muss die Grundsteuer zahlen?
Gehört ein Grundbesitz mehreren Personen, sind diese sogenannte Gesamtschuldner (§ 10 Abs. 3 GrStG):
- Jeder Miteigentümer haftet für die gesamte Grundsteuer.
- Die Gemeinde kann die Grundsteuer jedoch insgesamt nur einmal einfordern.
- Zahlt ein Miteigentümer die gesamte Steuer, sind die anderen von der Zahlung befreit.
Der Ausgleich unter den Miteigentümern richtet sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen.
Jeder Eigentümer/Miteigentümer erhält denselben Bescheid mit dem Gesamtbetrag, der nur einmal in dieser Höhe fällig ist.