Inhalt

2. Sachliche Teiländerung Flächennutzungsplan Sandersdorf-Brehna Gemarkung Ramsin

Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna

2. Sachliche Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sandersdorf-Brehna

in der Gemarkung Ramsin

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Sachliche Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sandersdorf-Brehna, Gemarkung Ramsin gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 11.09.2020 im Amts- und Mitteilungsblatt „Der Lindenstein “ Nr. 19/2020, 30. Jahrgang.

Planungsanlass der Flächennutzungsplanänderung ist das konkrete Bauvorhaben der ISM Bitterfeld GmbH & Co. KG aus 06749 Bitterfeld-Wolfen, Röhrenstraße 75 eine Anlagenkombination aus erneuerbarer Energiegewinnung und Speicherung in Verbindung mit der Erzeugung von sogenanntem „grünen Wasserstoff“ zu errichten und zu betreiben. Dabei sind insbesondere folgende Belange zu berücksichtigen:

  • Errichtung einer Photovoltaikanlage zur energetischen Nutzung,
  • Errichtung eines Batteriegroßspeicher,
  • die Errichtung eines Wasserstoff-Kraftwerkes zur Erzeugung von "grünem                          Wasserstoff", eines Speichers sowie einer Wasserstofftankstelle,
  • die Realisierung der planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die          Schaffung eines sonstigen Sondergebietes Erneuerbare Energie sowie den erforderlichen Erschließungs- und Ausgleichsflächen,
  • die Erfüllung der Bedingungen und Kriterien gemäß EEG,
  • die Nutzung erneuerbarer Energien als Beitrag zum Klimaschutz und der Klimaanpassung,
  • die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
  • die Entwicklung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen und die Sicherung der hierfür erforderlichen Flächen.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich ausgelegt.

Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“. Da die Aufstellung dieser Bauleitpläne parallel erfolgt, ist es im vorliegenden Umweltbericht möglich, eine detaillierte Bestandsaufnahme der Umweltprüfung zu Grunde zu legen, die über die Detailschärfe einer Umweltprüfung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes weit hinausgeht. Da einerseits die Fläche der Flächennutzungsplanänderung nahezu identisch mit dem Umgriff des Bebauungsplanes ist und andererseits die Untersuchungsergebnisse aus der Umweltprüfung des Bebauungsplanes bereits vorliegen, wurde bewusst auf eine Verallgemeinerung/Vergröberung verzichtet. Bei der Bestandsaufnahme findet daher keine Abstufung zwischen der Ebene des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes mehr statt.

Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 44/15 der Flur 1 der Gemarkung Ramsin und hat eine Größe von ca. 17,50 ha. Er liegt im Bereich der ehemaligen Braunkohlegrube „Erich“, ist ehemaliges Betriebsgelände der oeko-baustoffe GmbH und befindet sich:

-      nordöstlich der bebauten Ortslage Ramsin,

-      westlich der Ortslage Sandersdorf,

-      südlich des Gewässers ‚Förstergrube‘,

-      sowie südlich der ‚Zörbiger Straße‘ und der ‚Kieswerkstraße‘

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Entwurfs der 2. Sachliche Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sandersdorf-Brehna in der Gemarkung Ramsin und die Lage des Plangebietes sind der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Geltungsbereich der Teilfläche 1 wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss geändert. Ursprünglich umfasste der Geltungsbereich das gesamte Flurstück 44/15. Der Rechtsinhaber der Kiesabbaufläche beantragte beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt eine Teilaufhebung für das Bewilligungsfeld „Zscherndorf-Ramsin“. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 05.11.2021 stattgegeben. Der südliche Bereich der Teiländerung schneidet damit den verbleibenden Feldesteil der Bewilligung „Zscherndorf-Ramsin“ ab und steht für eine bauliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Ebenfalls wurde die Fläche nordöstlich der Straße ‚Kieswerkstraße‘ aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

Für die vorliegenden Teil-Flächennutzungsplanung wurde auf Grundlage des § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf Grundlage des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgt ist.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, wurden mit Schreiben vom 21.06.2023 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, an der Planung beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

Als nach Einschätzung der Stadt Sandersdorf-Brehna wesentliche bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen werden gemeinsam mit den Planunterlagen folgende Unterlagen öffentlich ausgelegt:

-       Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung vom 24.08.2023

-       Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 10.07.2023

-       Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 28.07.2023

-      Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 26.07.2023

-      Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 20.07.2023

-      Landesamt für Umweltschutz: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 28.07.2023

-      Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH – Betrieb Mitteldeutschland: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 07.08.2023

-      Mitteldeutsche Sanierung- und Entsorgungsgesellschaft mbH: Stellungnahme vom 13.07.2023

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bei der Stadt Sandersdorf-Brehna verfügbar:

Schutzgut Mensch

Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Immissionsschutzbehörde vom 28.07.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna:

­       bei raumbedeutsamen Planungen sind für bestimmte Nutzung vorgesehene Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich und überwiegend  dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden

­       zum jetzigen Zeitpunkt ist das Schutzgut Mensch nicht abschließend bewertbar, da keine Detailplanung der Nutzungen des SO 1 (Wasserstoff-Erzeugungsanlage, Batteriegroßspeicher) vorliegen; die Detailplanung ist im Rahmen der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung nachzuweisen und zu beurteilen

Stellungnahmen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, SG Brandschutz vom 28.07.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna:

-       fehlende Aussagen zum Brandschutz, insbesondere zur Löschwasserversorgung Belange sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen bzw. darzustellen

Stellungnahme des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vom 26.07.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna:

­       vor Beginn der Baumaßnahmen ist die ausgewiesene Verdachtsfläche auf mögliche Belastungen, z.B. durch Gefahrstoffe (Altlasten, Kampfmittel), die über das Maß der gesundheitlich unbedenklichen Grundbelastung hinausgehen, zu überprüfen (§ 7 GefStoffV i. V. m. TRGS 524)

Schallemissionsprognose vom 04.01.2023:

­       Ergebnis, dass im SO 1 EE ein Tageswert (6:00 bis 22:00 Uhr) von 64 dBA/m² und ein Nachtwert (22:00 bis 06:00 Uhr) von 49 dBA/m² sowie im SO 2 EE ein Tageswert (6:00 bis 22:00 Uhr) von 63 dBA/m² und ein Nachtwert (22:00 bis 06:00 Uhr) von 48 dBA/m² nicht überschritten werden darf

Umweltbericht zum Entwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna vom 13.11.2023:

­       kurzzeitige Beeinträchtigungen in der Bauphase möglich

­       direkte Sichtverbindungen können aufgrund vorhandener Gehölz- und Waldstrukturen ausgeschlossen werden

­       mit Realisierung der Festsetzungen des Bebauungsplanes können erhebliche negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit ausgeschlossen werden

­       die weiteren Auswirkungen durch die Errichtung des Wasserstoffkraftwerkes inklusive Wasserstofftankstelle sind ggfs. im Genehmigungsverfahren nach BImSchG zu beurteilen

Schutzgut Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt

Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes, obere Naturschutzbehörde vom 10.07.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna:

-       Umweltschadensgesetz und Artschutzrecht sind zu beachten

Stellungahme des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vom 28.07.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung Stadt Sandersdorf-Brehna:

­       für Bewertung der Ruderalflächen mit 15 WP wird als nicht methodisch angesehen bzw. ist naturschutzfachlich nicht nachvollziehbar à im Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt beträgt Biotopwert 14

­       pauschale Annahme, dass Vögel die Flächen im Plangebiet im gleichen Maße weiternutzen oder besiedeln, kann nicht nachvollzogen werden

­       Aussagen zu dokumentieren Brutverhalten von Feldlerchen bei Reihenabständen geringer 3,2 m à diese Vorgabe sollte mindesten beachtet werden, um anlagenbedingte Beeinträchtigung mit hinreichender Sicherheit auszuschließen

­       Kenntnisstand zu Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zum Brachpieper äußerst gering; Untersuchungen ergaben ein Abwandern der Art; in einer weiteren Untersuchung wurde die Art nur im Randbereich außerhalb der Photovoltaikfläche festgestellt à hier fehlt jedoch avifaunistische Vorerfassung

­       es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Maßnahmen M1 bis M3 ausreichen, um Eignung des Gebietes als Brutlebensraum zu erhalten; auch das Abwandern in das Umfeld ist nicht mit Sicherheit anzunehmen à es ist davon auszugehen, dass potentiell geeignete Habitate bereits besiedelt sind

­       Kartierung der Zauneidechse von April bis Juni entspricht nicht der Standartmethodik (mind. 4 Begehungen von April bis September) à realistische Populationsgröße damit nicht ermittelbar; alternativ kann eine „worst-case“ Annahme getroffen werden und hierzu entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden

­       fachliche Einschätzung zur Umsiedlung von Zauneidechsen in Sachsen-Anhalt als Anlage zur Stellungnahme

Umweltbericht zum Entwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna vom 13.11.2023:

­       keine Schutzgebiete oder Schutzobjekte sowie Natura 2000-Gebiete gemäß § 32 BNatSchG oder gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG im Plangebiet

­       mit Realisierung der Vorgaben des Bebauungsplanes unter Einhaltung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen können erhebliche negative Auswirkungen bestandsgefährdeter Biotoptypen sowie bestandsgefährdeter Arten ausgeschlossen werden

Artenschutzfachliche Untersuchung zum Bebauungsplan der Stadt Sandersdorf Brehna Sonstiges Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ vom 27.02.2023:

­       im zentralen Bereich und im östlichen Randbereich des Plangebietes wurden Individuen der Zauneidechse nachgewiesen

­       die nachgewiesene Brutvogelzönose besteht aus 50 Brutvogelarten unterschiedlicher ökologischer Anspruchstypen mit einem hohen Anteil Pionierarten

­       Verbotstatbestände sind unter Anwendung der Sonderregelung des § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG nur für die Art Zauneidechse abgeleitet worden, welche durch artspezifische Maßnahmen vollständig vermeidbar sind

­       Belange des besonderen Artenschutzes stehen bei Umsetzung der abgeleiteten artübergreifenden und artspezifischen Vermeidungsmaßnahmen der Planung bzw. dem Vorhaben nicht entgegen

­       für die wertgebenden Pionierarten und die Zauneidechse sollten habitatsichernde Gestaltungs-/Pflegemaßnahmen festgesetzt werden.

Schutzgut Boden/Fläche

Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.08.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna:

­       Planung ist raumbedeutsam im Sinne von raumbeeinflussend und raumbeanspruchend

­       Planung entspricht Grundsatz G 84 à vorrangige Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen auf bereits versiegelten oder Konversionsflächen

Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Bodenschutzbehörde vom 28.07.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna:

­       keine Altlastenverdachtsfläche

­       Hinweis auf ehemaligen Braunkohletagebau und dem hier anstehenden Boden bzw. dessen Eigenschaften

­       Hinweis zur Errichtung, Nutzung und Abbrechen baulicher Anlagen gemäß §§ 4 und 7 BBodSchG sowie Lagerung und Tätigkeiten mit boden- und wassergefährdenden Materialien

­       sonstige bodenrechtliche Hinweise

Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, SB Katastrophenschutz vom 28.07.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna:

­       Fläche als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen

­       sonstige Hinweise zum Umgang mit Kampfmittelverdachtsflächen

Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 26.07.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna

­       keine Einwände, da keine landwirtschaftlichen Flächen beansprucht werden

Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 20.07.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna:

­       für die Teilfläche im Änderungsbereich wurde mit Datum vom 03.11.2022 die Bergaufsicht beendet

Umweltbericht zum Entwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna vom 13.11.2023:

­       durch die Änderungen im Plangebiet aufgrund der bergbaulichen Vorbelastungen werden keine erheblichen, negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche verursacht

­       mit Realisierung der Vorgaben des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der Vorbelastungen aufgrund der historischen Nutzung können erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ausgeschlossen werden

Schutzgut Wasser

Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH – Betrieb Mitteldeutschland vom 07.08.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna:

­       Hinweise zu den vorhandenen Filterbrunnenstandorte, der Grundwassermessstelle sowie der bergbaulichen Situation im Plangebiet

Stellungnahme der Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH vom 13.07.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna:

­       im Änderungsbereich befinden sich eine Vielzahl von Grundwassermessstellen der LMBV

Umweltbericht zum Entwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna vom 13.11.2023:

­       das Schutzgut Wasser wird aufgrund der anthropogenen Vorbelastungen und nach jetzigem Kenntnisstand nicht erheblich nachteilig beeinflusst

Schutzgut Klima und Luft

Umweltbericht zum Entwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna vom 13.11.2023:

­       mit Realisierung werden insgesamt die positiven Effekte für das Schutzgut Klima/Luft überwiegen, da die Freisetzung von schädlichen Klimagasen durch die Nutzung der erneuerbaren Energien erheblich verringert wird

Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbericht zum Entwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna vom 13.11.2023:

­       mit Realisierung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben sich nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild

­       lediglich in geringer Entfernung zum Plangebiet wahrnehmbar

­       in der Fernwirkung aufgrund der Geländesituation und sichtverschattenden Gehölzstrukturen kaum Sichtbeziehungen vorhanden

­       erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können somit ausgeschlossen werden

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Denkmalschutzbehörde vom 28.07.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna:

­       archäologischer Sicht keine Einwände

­       denkmalschutzrechtliche Hinweise zum Umgang mit archäologischen Kultur-denkmalen

Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 27.06.2023 zum Vorentwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna:

­       nach derzeitiger fachlicher Einschätzung aus archäologischer Sicht keine Einwände

­       denkmalschutzrechtliche Hinweise zur Entstehung und zum Umgang archäologischer Kulturdenkmale

Umweltbericht zum Entwurf der 2. Sachlichen Teiländerung FNP Stadt Sandersdorf-Brehna vom 13.11.2023:

­       nachteiligen Auswirkungen auf die Kulturgüter, archäologische Kulturdenkmale oder sonstige Sachgüter aufgrund des fehlenden Vorkommens ausgeschlossen

Detaillierte Angaben und Auswertungen der umweltrelevanten Informationen zu den genannten Schutzgütern sind zusätzlich im Entwurf des Umweltberichts zur 2. Sachliche Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sandersdorf-Brehna in der Gemarkung Ramsin vom 13.11.2023, einschließlich der Anlage „Artenschutzfachliche Untersuchung, der Anlage 1 „Schallemissionsprognose“ der Begründung Teil I zum Bebauungsplan Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ortschaft Ramsin vom 16.03.2023 sowie der Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, insbesondere der untere Immissionsschutzbehörde vom 01.08.2023 zum Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Erneuerbare Energien „Nördlicher Teil der Kieswerkstraße“ der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ortschaft Ramsin Bebauungsplan enthalten.

Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 20.03.2024 über die Zwischenabwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 2. Sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Ramsin beraten und öffentlich abgewogen. In gleicher öffentlicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Sandersdorf-Brehna wurde der Beschluss gefasst, den Entwurf der 2. Sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf der 2. Sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sandersdorf-Brehna, Gemarkung Ramsin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung nebst Anlagen sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeitvom:

29. April 2024 bis einschließlich 31. Mai 2024

Montag:                                 geschlossen
Dienstag:                              09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch:                              geschlossen
Donnerstag:                          09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag:                                 09.00 bis 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger terminlicher Vereinbarung in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bauverwaltung, Raum 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Jedermann ist zur Einsicht berechtigt. Es wird Auskunft über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erteilt.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen, Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) eingereicht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen des Entwurfs der 2. Sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sandersdorf-Brehna in der Gemarkung Ramsin sind während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna unter www.sandersdorf-brehna.de/Meine-Stadt/Mein-Rathaus-Online/Amtliche-Bekanntmachungen einsehbar. Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal) zugänglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Sandersdorf-Brehna, den 23.04.2024

Steffi Syska

Bürgermeisterin

  • Übersichtskarte

  • Entwurf der Planzeichnung

  • Entwurf mit Begründung Teil I mit Anlagen

  • Entwurf mit Begründung Teil II - Umweltbericht mit Anlagen

  • Umweltrelevante Stellungnahmen

  • Schallemissionsprognose

  • SN LK AB BPlan SO EE