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Gerichtsurteil zu Ladekabel

Zum Thema „Verlegung eines Ladekabels“ gibt es ein Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Frankfurt (VG Frankfurt a.M., Urt. v. 24.02.2022; AZ.: 12 KS 40/21.F) das wir Ihnen an dieser Stelle gern erläutern wollen:

Der Kläger wollte die Erlaubnis erhalten, ein Ladekabel für seine Elektrofahrzeuge über den Bürgersteig zu verlegen, um sie in der Nähe seines Wohnhauses aufladen zu können. Das Gericht hat entschieden, dass die Straßenbaubehörde das Ladekabel für ein Elektrofahrzeug nicht über den Bürgersteig verlegen muss. Es könnte eine Gefahr für Fußgänger, besonders für Geh- und Sehbehinderte, darstellen. Deshalb wurde die Klage abgewiesen, und der Kläger muss die Kosten tragen. Die Behörde lehnte den Antrag des Klägers ab, weil die Verlegung des Kabels den Gehweg uneben machen würde, was gefährlich sein könnte. Auch die niedrige Höhe einer Kabelbrücke könnte zu Stolperfallen führen, besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Das Interesse des Klägers, seine Fahrzeuge in der Nähe seines Hauses aufzuladen, wurde als weniger wichtig angesehen als das öffentliche Interesse an der Sicherheit aller Fußgänger. Das Gericht fand, dass der Kläger keinen Anspruch auf die beantragte Erlaubnis hat, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens nicht überschritten wurden. Die Entscheidung beruhte auf straßenbezogenen Gesichtspunkten, insbesondere der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

Die Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna schließt sich diesem Urteil des Verwaltungsgerichts an: Somit ist auch in unserem Stadtgebiet das Verlegen von Stromkabeln über den Gehweg nicht zulässig. Es wird demnach keine Sondernutzungserlaubnis erteilt!

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna