Aktuell: Aufruf zur Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer/in zu der Bundestagswahl am 23.02.2025
Bereitstellung 26.11.2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen einer vorgezogenen Neuwahl wird der 21. Deutsche Bundestag (voraussichtlich) am 23.02.2025 gewählt.
Für die personelle Absicherung der Wahl ist die Stadt Sandersdorf-Brehna wieder auf die Hilfe vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer angewiesen.
Ich bitte hiermit alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sandersdorf-Brehna sich für die Übertragung eines Wahlehrenamtes zur Verfügung zu stellen.
Für 14 Wahllokale in den einzelnen Ortschaften und 3 Briefwahllokale im Rathaus der Hauptverwaltung sind Wahlvorstände zu bilden. Je Wahllokal werden 6 bis 8 Wahlhelferinnen und -helfer gesucht.
Die Wahlzeit erstreckt sich von 08.00 bis 18.00 Uhr. Im Anschluss werden die Stimmzettel ausgezählt und das amtliche Wahlergebnis für den Wahlbezirk ermittelt.
In Absprache mit dem Wahlvorsteher können sich die Wahlhelferinnen und -helfer während der Wahlzeit untereinander abwechseln. Zur Auszählung der Stimmzettel um 18.00 Uhr müssen jedoch alle Wahlvorstandsmitglieder im Wahllokal anwesend sein.
Der Einsatz in den Briefwahllokalen beginnt 15.00 Uhr. Der Briefwahlvorstand ist für die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnis zuständig.
Mitglieder der Wahlvorstände können all diejenigen werden, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung im Sinne des Melderechts innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Niemand darf mehr als einem Wahlorgan angehören. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen oder stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlvorstandes berufen werden.
Für den Einsatz als Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Vorfeld der Wahl an einer Wahlhelferschulung teilzunehmen.
Der Wahlvorstand trifft nötige Entscheidungen eigenständig durch Beschlussfassung. Für Rückfragen steht das Wahlbüro jederzeit unterstützend zur Verfügung.
Für die Ausübung des Wahlehrenamtes erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes für den Wahltag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € und die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 €.
Bereitschaftserklärungen als Wahlhelfer können Sie bis zum 10.01.2025 auf der Internetseite unter der Rubrik Meine Stadt à Bürger à Wahlen über den internen Link „Ich möchte Wahlhelfer werden“ oder per E-Mail an stefanie.gerstner@sandersdorf-brehna.de unter Angabe von Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse melden.
Auf Fragen erteilt Ihnen Frau Gerstner unter der Telefonnummer 03493 / 801240 gern eine Auskunft.
Für Ihre Bereitschaft bedanke ich mich bei Ihnen bereits im Voraus.
Sandersdorf-Brehna, 26.11.2024
gez. Steffi Syska
Bürgermeisterin