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Bericht zur Stadtratssitzung am 15. November 2023

Zur Stadtratssitzung am 15. November informierte Bürgermeisterin Steffi Syska u. a. darüber, dass, die Ausbesserung der Fahrbahn in Brehna – nahe der Aral-Tankstelle – erfolgt ist und in den nächsten Wochen auch die Erneuerung der Markierungen erfolgen wird, dass

Bild vergrößern: Bürgermeisterin Steffi Syska erläutert Umsetzungen von  Beschlüssen des Stadtrates.
Bürgermeisterin Steffi Syska spricht in ihr Mikro. Hinter ihr. sieht man die Präsentation auf der Leinwand.

die Buchstaben am Paul-Othma-Haus im November ersetzt werden, dass drei Linden an der alten B100 beauftragt sind zur Pflanzung und dass die Planungsleistungen der August-Bebel-Straße Zscherndorf als Tagesordnungspunkt im Vergabeausschuss im Dezember behandelt wird.

Nach der Einwohnerfragestunde (im nächsten Lindenstein zu lesen) wurde erneut nach Antrag der Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Anfragen“ abgehandelt. Hierbei merkte Reinhard Kahsche zunächst an, dass die von Steffi Syska durchgeführte Einwohnerversammlung in Roitzsch sehr gut gelaufen ist. Wenn in Zukunft geplant ist, dass man das weiterhin nur in einem Ort durchführt, sollte die Kommunikation darüber verbessert werden. Es geht darum auch die Einwohnerinnen und Einwohner der umliegenden Ortschaften zu erreichen. Zudem erkundigte er sich über den Stand zu den Windanlagen-Planungen der Regionalen Planungsgemeinschaft (Einzusehen unter: SACHLICHER TEILPLAN WIND 2027). Hierzu wusste Steffi Syska, dass durch Personalmangel gerade keine weitere Kommunikation stattfand/stattfindet.

In weiteren Wortmeldungen der Stadträte fanden u.a. folgende Themen Anklang: Ein Brief vom Geschäftsführer der mibe GmbH Dr. Feldmeier an alle Stadträte zu nicht berücksichtigten Planungen, der eine Erweiterung des Unternehmens blockiert; Preisanpassungen des Betreibers des Strandbads Sandersdorf an die Camperinnen und Camper; die 2. Runde zur Lärmaktionsplanung Schiene ab 20. November mit anschließendem Umgang im Stadtrat. Interesse bestand an der Entwicklung des Freizeittreffs. Zahlen und Berichte werden für den nächsten Sozialausschuss vorbereitet. Sabine Montag, Fachbereichsleiterin Zentrale Dienste und Recht, vermeldete jedoch vorab steigende Zahlen: Am vergangenen Freitag fanden bereits 23 Kinder und Jugendliche den Weg in den Freizeittreff.

Im Weiteren wurden die Beschlüsse zum Thema „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage, südlich Schwarzer Weg“, in der Gemarkung Ramsin angenommen. Außerdem wurde der Jahresabschluss von 2020, mit zusätzlicher vorliegender Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises, einstimmig beschlossen. Dass zwei Jahresabschlüsse in einem Jahr beschlossen werden, ist für den Kreis beispielgebend, merkt Reinhard Kahsche an. Der Jahresabschlussbericht ist auf der städtischen Website nachzulesen. Bei der Entlastung des Bürgermeisters Andy Grabner für das Haushaltsjahr 2020, gab es mit zwei Enthaltungen Einstimmigkeit über die vergangene Tätigkeit des ehemaligen Hauptverwaltungsbeamten.

Beim Tagesordnungspunkt Außerplanmäßige Ausgabe der Grundschule „Am Wäldchen“ Sandersdorf meldete sich zunächst Annett Beyer als Sozialausschuss-Vorsitzende zu Wort, der den Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen hat. Im Beschluss geht es um 40.000,00 € für die Sanierung des Außengeländes. Der Schulhof, der bereits 1992/1993 erbaut wurde, weist erhebliche Mängel auf, insbesondere einen Befall mit holzabbauenden Pilzen am Kletterturm. Die zu erwartende Restlebensdauer des betroffenen Spielgeräts wurde auf maximal ein Jahr bescheinigt. In der Debatte kristallisierte sich die Diskrepanz zwischen schneller Ersatzlösung und Gesamtplanung heraus. Lucas Rosinsky wies zunächst auf die Unklarheiten bezüglich des Zustands des Spielgeräts hin und schlug eine temporäre Lösung vor, bis die genaue Finanzierung und Planung geklärt sind. Abschließend betonte Bürgermeisterin Steffi Syska, dass die derzeitige Gestaltung des Schulhofs nicht mehr zeitgemäß sei, und sie froh ist, dass der Stadtrat sich einig ist, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen. In der Abstimmung wurde die Auslösung der Gesamtplanung und Finanzierung der bereits zur Verfügung gestellten Mittel für die Ersatzbeschaffung des Klettergerüstes mehrheitlich abgelehnt. Das Geld werde nun für den Haushalt 2024 eingeplant und für die zusätzliche strategische Gesamtbetrachtung des Außengeländes sowie der Verkehrssituation vor der Schule und der Grünfläche an der Ballsporthalle zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich des maroden Spielgerätes kann eine schnelle Reaktion nach der Spielplatzprüfung erfolgen. Denkbar ist ein modularer Aufbau, bei dem ein zentrales Gerät zeitnah aufgestellt und später erweitert werden könnte. Das könne im Frühjahr 2024 geschehen.

Im folgenden Grundsatzbeschluss zum Kaufland Brehna befürwortete der Stadtrat einstimmig den Verbleib eines Einkaufsmarktes in Brehna als Standort für die Nahversorgung. Nach rund 30 Jahren Betriebszeit endet jedoch der Mietvertrag am derzeitigen Standort Thiemendorfer Mark 3 in Brehna. Die Verwaltung wurde beauftragt, alle planungsrechtlichen Arbeiten so vorzubereiten, dass ein Einkaufsmarkt zur Grundversorgung für die Einwohner in unmittelbarer Nachbarschaft zum jetzigen Standort weiterhin zur Verfügung stehen kann.

Im Weiteren wurde der Aufhebung des Beschlusses über den „Sperrvermerk zur Umverlegung der Gashochdruckleitung (Leistungserbringung)“ vom 28.06.2023 (Drucksachen-Nr.: 080/2023) im Rahmen der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mehrheitlich zugestimmt. Ebenso verhielt es sich bei der Übertragung des Anlagevermögens Trinkwasser hinsichtlich des Bauvorhabens „Erschließung Industriegebiet 2“. Hier geht es umeine Zahlung aus Eigenmitteln i.H.v. 51.153,58 Euro an die MIDEWA.

Bild vergrößern: Fachbereichsleiterin Finanzen Nicole Schlegel gibt Einblicke in den Haushaltsvollzug 2023.
Nicole Schlegel spricht ins Mikrofon.

Beim abschließenden Bericht zum Haushaltsvollzug 2023 der Stadt Sandersdorf-Brehna informierte Fachbereichsleiterin Finanzen Nicole Schlegel den Stadtrat über den Stand des Haushaltsvollzugs und über die Erreichung der Finanz- und Leistungsziele. Die Berichtserstattung umfasst grundsätzlich die Angabe zur Ergebnis- und Finanzrechnung, gibt Auskunft über den Liquiditätsstatus und rechnet die städtischen Investitionstätigkeiten ab. Dafür wird jeweils die bisherige Realisierung dem beschlossenen Planansatz gegenübergestellt und der Anteil an der Haushaltserfüllung bestimmt. Im Hinblick auf die neuen betrieblichen Steuerungsinstrumente im Haushalt erfolgen entsprechende Angaben in Bezug auf die Budgetrealisierung.

Stefanie Rückauf
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Stadtmarketing