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FAQ zur Grundsteuer

Zuständig für Ihre Fragen zur Grundsteuer ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Grundbesitz befindet. Ihr zuständiges Finanzamt können Sie dem Informationsschreiben zur Grundsteuerreform entnehmen oder beim Bundeszantralamt für Steuern suchen. 

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt – wie bisher – in drei Schritten:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

1. Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt

Das Finanzamt berechnet auf Grundlage der von Ihnen eingereichten Daten den Grundsteuerwert.

  • Sie erhalten einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts.
  • Die zum 1. Januar 2022 festgestellten Grundsteuerwerte bilden die Basis für die Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge ab dem 1. Januar 2025.

2. Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt

Der festgestellte Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vorgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert.

  • Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag, der Ihnen durch einen Grundsteuermessbescheid mitgeteilt wird.
  • Dieser Betrag wird erstmalig zum Hauptveranlagungszeitpunkt 1. Januar 2025 festgesetzt.

3. Grundsteuerbescheid von der Stadt oder Gemeinde

Die Stadt oder Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune, um die endgültige Grundsteuer festzulegen.

  • Die neu berechnete Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 fällig und ist auf Grundlage des von Ihrer Stadt oder Gemeinde ausgestellten Grundsteuerbescheides zu zahlen.

Meine Grundsteuer ist zu hoch, was kann ich tun?

Die Höhe der Grundsteuer basiert auf der Steuermesszahl, die vom Finanzamt festgelegt wird.

  • Die Steuerhebesätze in der Stadt Sandersdorf-Brehna sind unverändert geblieben.
  • Wenn Sie Einwände gegen die vom Finanzamt festgelegte Steuermesszahl haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Bitterfeld-Wolfen.

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): Wer trägt ab 2025 die Grundsteuer?

Ab dem 1. Januar 2025 wird bundesweit die neue Grundsteuer erhoben.

  • Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gilt weiterhin die günstigere Grundsteuer A.
  • Eine bisherige Sonderregelung wird aufgehoben:
    • Bis zum 31. Dezember 2024 trugen die Nutzer des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens die Grundsteuer.
    • Ab 2025 sind nun die Eigentümer dieser Grundstücke die Schuldner der Grundsteuer und zahlen diese an die Gemeinden.

Wir sind mehrere Eigentümer. Wer muss die Grundsteuer zahlen?

Gehört ein Grundbesitz mehreren Personen, sind diese sogenannte Gesamtschuldner (§ 10 Abs. 3 GrStG):

  • Jeder Miteigentümer haftet für die gesamte Grundsteuer.
  • Die Gemeinde kann die Grundsteuer jedoch insgesamt nur einmal einfordern.
  • Zahlt ein Miteigentümer die gesamte Steuer, sind die anderen von der Zahlung befreit.

Der Ausgleich unter den Miteigentümern richtet sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen.
Jeder Eigentümer/Miteigentümer erhält denselben Bescheid mit dem Gesamtbetrag, der nur einmal in dieser Höhe fällig ist.

Ich habe einen Abgabenbescheid erhalten, obwohl ich nicht mehr Eigentümer bin.

Im Rahmen der Grundsteuerreform gibt es technische Herausforderungen bei Eigentumswechseln.

  • Falls Sie betroffen sind, senden Sie bitte eine E-Mail an steuernundabgaben@sandersdorf-brehna.de mit:
    • Ihrem Kassenzeichen,
    • Ihrer Steuernummer vom Finanzamt und
    • Angaben zum neuen Eigentümer.
  • Wir werden die Umschreibung so schnell wie möglich vornehmen und Ihnen einen korrigierten Bescheid zusenden.

Information bei Eigentumswechsel

Bei einer Grundstücksübertragung (z. B. durch Verkauf oder Erbschaft):

  • Die Grundsteuerpflicht wird zum 1. Januar des Folgejahres auf den neuen Eigentümer übertragen.
  • Falls die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt noch nicht abgeschlossen ist, wird der Grundsteuerbescheid an den bisherigen Eigentümer adressiert.
  • Nach Abschluss der Fortschreibung wird ein korrigierter Bescheid erstellt.

Die Datenübermittlung für die Grundsteuer erfolgt ausschließlich elektronisch über das ELSTER-System (elektronischer Datenaustausch).

Ich habe keinen Grundsteuerbescheid erhalten.

Bei der Digitalisierung der Übermittlung von Messbescheiden kann es zu technischen Verzögerungen kommen.

  • Sollten Sie bis zum 25. Januar 2025 keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an steuernundabgaben@sandersdorf-brehna.de.
  • Geben Sie Ihr Kassenzeichen und Ihre Steuernummer vom Finanzamt an.
  • Wir kümmern uns umgehend um die Klärung und senden Ihnen den Bescheid zu.

Kann ich die Forderungen per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen lassen?

Ja, die Abgaben können per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden.

  • Fordern Sie dazu ein Formular bei der Stadt Sandersdorf-Brehna an:
    • E-Mail: steuernundabgaben@sandersdorf-brehna.de
  • Bitte beachten Sie:
    • Für jede Einnahmeart (z. B. Grundsteuer, Abwassergebühren) ist ein separates SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. (Zum SEPA-Formular kommen Sie hier.)
    • Ein einziges SEPA-Mandat für alle Forderungen ist nicht möglich.