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Fundsachen melden

Das Fundbüro der Stadt Sandersdorf-Brehna befindet sich im Einwohnermelde- und Passwesen des Rathauses in Sandersdorf-Brehna. Bitte geben Sie Fundstücke hier ab. Vielen Dank.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro Ihrer Gemeinde/Stadt oder der Polizei abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen mindestens sechs Monate lang auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

In vielen Gemeinden werden diese Fundsachen dann nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermelde- und Passwesen

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Ordnung und Recht
Corina Kirchner, Isabell Paetsch, Marcel Golz

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

Dokumente

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